Wissen · Energie verständlich
Grünstrom und Graustrom
einfach erklärt.

Woher Ihr Strom kommt, wirkt sich auf Herkunft, CO₂, Kosten und Planbarkeit aus. Wir stellen beide Wege neutral und transparent gegenüber – ohne Wertung, damit Sie selbst entscheiden können.

ca. 11,5–15,5ct/kWh*
Strom aus erneuerbaren Quellen
Selbst erzeugter Solarstrom oder Ökostrom über einen grünen Bilanzkreislauf – herkunftsnachweisbar und langfristig kalkulierbar.
VS
ca. 25–35ct/kWh*
Strom aus dem allgemeinen Netzmix
Konventioneller Netzbezug inkl. Beschaffung, Netzentgelten, Steuern & Abgaben – marktabhängig und ohne festen Herkunftsnachweis.

* Unverbindliche Richtwerte (Stand 2025). Tatsächliche Werte hängen von Anlage, Standort, Verbrauchsprofil, Vertrag und Marktlage ab.

Kurz erklärt
Wo liegt der Unterschied?

Beide liefern dieselbe Kilowattstunde Strom. Der Unterschied liegt in der Herkunft, im Nachweis und in der Kostenstruktur – nicht darin, welcher „besser“ ist.

Grünstrom
Sonne, Wind & Co.

Strom aus erneuerbaren Quellen – entweder direkt auf Ihrem Dach bzw. Ihrer Fläche erzeugt oder über einen grünen Bilanzkreislauf mit Herkunftsnachweisen bezogen. Nahezu CO₂-frei und unabhängig von Brennstoffpreisen.

Graustrom
allgemeiner Netzmix

Strom aus dem öffentlichen Netz ohne festen Herkunftsnachweis – ein Mix, der weiterhin fossile Anteile enthalten kann. Der Preis setzt sich aus Beschaffung, Netzentgelten sowie Steuern & Abgaben zusammen und schwankt mit dem Markt.

Grüner Bilanzkreislauf
Grünstrom auch ohne eigenes Dach.

Nicht jeder kann selbst erzeugen. Über einen grünen Bilanzkreislauf wird erzeugter Ökostrom bilanziell einem Verbraucher zugeordnet und mit Herkunftsnachweisen belegt. So beziehen Sie nachweisbar Grünstrom, auch wenn die Anlage nicht auf Ihrem Grundstück steht.

In diesem Modell kalkulieren wir aktuell mit einem Strompreis von bis zu 14,4 ct/kWh* – planbar und mit klarer Herkunft.

  • Herkunftsnachweis: jede kWh ist als erneuerbar dokumentiert.
  • Planbarer Preis: bis zu 14,4 ct/kWh als kalkulatorischer Richtwert.*
  • Ohne eigene Anlage: auch für Mieter und Gewerbe ohne Dachfläche.

* Kalkulatorischer Richtwert, keine Preiszusage. Der tatsächliche Preis hängt von Vertrag, Menge und Marktlage ab.

Erzeugung (Wind / Solar) Bilanzieller Verbrauch
Erzeugung Netz / Bilanz Ihr Verbrauch
Vereinfachte Darstellung des grünen Bilanzkreislaufs: erneuerbare Erzeugung wird bilanziell dem Verbrauch zugeordnet und per Herkunftsnachweis belegt.
Direkt gegenübergestellt
Grünstrom & Graustrom auf einen Blick

Neutrale Gegenüberstellung der Eigenschaften – ohne Bewertung, welcher Weg der richtige für Sie ist.

Kriterium
Grünstrom
Graustrom
Herkunft Woher kommt der Strom?
Erneuerbar, mit Herkunftsnachweis
Allgemeiner Netzmix
CO₂-Bilanz Klimawirkung
Nahezu CO₂-frei
Höherer CO₂-Anteil
Preisbildung wie entsteht der Preis?
Gestehungskosten / fester Bezug
Marktabhängig, schwankend
Planbarkeit über die Jahre
Langfristig kalkulierbar
Abhängig von Markt & Anbieter
Verfügbarkeit für wen?
Eigene Anlage oder Bilanzkreislauf
Überall, ohne Voraussetzungen

Die Tabelle beschreibt typische Eigenschaften und stellt keine Wertung dar. Welcher Weg passt, hängt von Ihrer individuellen Situation ab.

Die Rolle der Direktvermarkter
Wer vermarktet den Strom?

Wird mehr erzeugt als selbst verbraucht, übernimmt ein Direktvermarkter die Vermarktung des Stroms. Er verkauft die eingespeiste Energie an der Börse und stellt die dafür nötige Software und Steuerung bereit.

  • Vermarktung: Verkauf des erzeugten Stroms an der Strombörse.
  • Software & Steuerung: Prognose, Fernsteuerung und Abrechnung laufen über den Direktvermarkter.
  • Herkunftsnachweise: ermöglichen den Nachweis von Grünstrom im Bilanzkreislauf.

Direktvermarktung ist ab bestimmten Anlagengrößen gesetzlich vorgesehen. Details erklären wir auf der Seite „EEG, Direktvermarktung & Ausschreibung“.

Erzeuger
Erzeugung
↓
Direktvermarkter
Vermarktung · Steuerung · Abrechnung
↓
Markt & Verbraucher
Strombörse & Herkunftsnachweise
Vereinfachter Ablauf: Der Direktvermarkter verbindet Erzeugung, Markt und Verbrauch – technisch über seine Software.
Graustrom · 1 kWh ca. 25–35 ct*
Beschaffung
Netzentgelte
Steuern & Abgaben
Grünstrom · 1 kWh ca. 9–14 ct*
Erzeugung / Bilanzkreis
Beschaffung Netzentgelte Steuern & Abgaben Grünstrom (Erzeugung/Bilanz)
Bezugskosten & Struktur
Woraus sich der Strompreis zusammensetzt

Eine Kilowattstunde aus dem Netz besteht nur zu einem Teil aus dem eigentlichen Strom. Den Rest machen Netzentgelte, Steuern und Abgaben aus. Bei selbst erzeugtem oder bilanziell zugeordnetem Grünstrom entfällt ein Teil dieser Posten – abhängig vom Modell.

  • Weniger Netzbezug: selbst genutzter Strom muss nicht zugekauft werden.
  • Lastspitzen: mit Speicher lassen sich teure Spitzen reduzieren.
  • Planbarkeit: feste Gestehungskosten oder Bilanzkreis-Preise sind kalkulierbar.

* Unverbindliche Richtwerte (Stand 2025). Haushalts- und Gewerbepreise unterscheiden sich; maßgeblich sind Ihr Vertrag und Ihr Verbrauchsprofil.

Neu · Gesetzesänderung 2025/2026
Grün und grau — jetzt kombinierbar

Für Speicher an geförderten PV-Anlagen ändert sich die Rechtslage grundlegend. Wir fassen den Stand neutral zusammen – ohne Rechtsberatung.

Bisher: Entweder-oder
Ausschließlichkeitsoption · § 19 Abs. 3a EEG

Die Marktprämie bestand nur, wenn der Speicher ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien geladen wurde. Schon eine einzige Kilowattstunde Netzstrom ließ die Förderfähigkeit entfallen – Speicher standen nachts und im Winter oft ungenutzt.

Neu: Grün & grau mischbar
Abgrenzungsoption · § 19 Abs. 3b EEG

Künftig darf ein Speicher grünen und konventionellen Strom aufnehmen – gefördert wird nur der tatsächlich erneuerbare Anteil. Dieser wird über eichrechtskonforme 15-Minuten-Messungen bestimmt und vom Graustrom „abgegrenzt“.

MiSpeL im Überblick
Was MiSpeL ermöglicht

MiSpeL („Marktintegration von Speichern und Ladepunkten“) ist eine Festlegung der Bundesnetzagentur. Sie konkretisiert die mit dem Solarspitzengesetz (in Kraft seit 25. Februar 2025) neu ins EEG aufgenommenen Optionen und macht die Abgrenzung praktisch anwendbar.

  • 15-Minuten-Messung trennt grünen von grauem Strom eichrechtskonform.
  • Multi-Use möglich: Netzbezug nachts sowie Teilnahme an Regelenergie (FCR, aFRR) – bei erhaltenem Förderanspruch auf den Grünanteil.
  • Anschluss klären: bei Volleinspeise-Anlagen muss der Netzbetreiber den Strombezug zum Laden gesondert genehmigen.

Quellen: EEG § 19 Abs. 3a/3b, Solarspitzengesetz (25.02.2025), Festlegung „MiSpeL“ der Bundesnetzagentur. Keine Rechtsberatung.

Geförderter Grünanteil Netz-/Arbitragestrom
Grünstrom · gefördert Netz
0:00 15-Min-Messung 24:00
* Übergangsphase: Die Anwendung steht unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen EU-Genehmigung; die vollständig automatisierte Marktkommunikation wird erst ab 2027 erwartet. Bis dahin sind bilaterale Abstimmungen mit dem Netzbetreiber üblich.
Mehr als nur Kosten
Wirkung auf Bilanz & Klima
0 %*
0+ Jahre
0 %*

* Unverbindliche Richtwerte; abhängig von Anlage, Standort, Technik und Verbrauch.

Ihr nächster Schritt
Welcher Weg passt zu Ihnen?

Wir erklären Grünstrom, Graustrom, den grünen Bilanzkreislauf und die Direktvermarktung neutral – und prüfen auf Wunsch Ihr Dach oder Ihre Fläche. Unabhängig und unverbindlich.

Vojo Marković Ihr persönlicher Energie-Berater bei redsun
Demo mit Beispieldaten – wird stündlich zurückgesetzt Zur Warteliste