Investment Markt
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Geschäftsbedingungen
der RedSun GmbH für die Nutzung der unter www.redsun-invest.de betriebenen weltweiten digitalen Handels- und Dienstleistungsplattform für den Kauf, Verkauf, die Vermittlung und den Handel von Photovoltaikprojekten, Batteriespeichersystemen, Komponenten, Energieprodukten, Emissionszertifikaten (CO₂-Zertifikaten) und damit verbundenen Energiedienstleistungen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das gesamte Rechtsverhältnis zwischen der RedSun GmbH und ihren unternehmerischen Nutzern. Sie sind in vier Teile gegliedert: Grundlagen, Pflichten der Parteien, Wirtschaftsklauseln und Schlussbestimmungen.
- Anbieterin der nachstehend beschriebenen Leistungen ist die RedSun GmbH, Im Bieth 36, 69124 Heidelberg, eingetragen im Handelsregister des zuständigen Amtsgerichts, vertreten durch die jeweils einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer (im Folgenden „RedSun"). RedSun betreibt unter www.redsun-invest.de eine weltweite digitale Handels- und Dienstleistungsplattform (die „Plattform") für den Kauf, Verkauf, die Vermittlung und den Handel von Photovoltaikprojekten, Batteriespeichersystemen, Komponenten, Energieprodukten, Emissionszertifikaten (CO₂-Zertifikaten) und damit verbundenen Energiedienstleistungen. RedSun erbringt im Bereich Finanzierungen ausdrücklich keine Vermittlungs- oder Beratungsleistungen (vgl. § 13).
- Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind von der Nutzung der Plattform ausgeschlossen. RedSun ist berechtigt, zu jedem Zeitpunkt Nachweise zur Unternehmereigenschaft, zur Vertretungsbefugnis und zur wirtschaftlich Berechtigten i.S.d. § 3 GwG zu verlangen; die Nichterbringung berechtigt RedSun zur sofortigen Sperrung des Zugangs.
- Die AGB regeln das gesamte Vertragsverhältnis zwischen RedSun und dem Nutzer (das „Plattformverhältnis"). Sie regeln nicht das schuldrechtliche Innenverhältnis zwischen Anbieter und Interessent; insoweit ist RedSun lediglich Nachweis- und Vermittlungsmaklerin i.S.d. §§ 652 ff. BGB, nicht Vertragspartei der angebahnten Geschäfte.
- Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dienen ausschließlich der Erleichterung; im Konfliktfall ist die deutsche Fassung verbindlich.
- Die AGB werden Bestandteil sämtlicher zwischen RedSun und dem Nutzer abgeschlossener oder zukünftig abzuschließender Verträge, ohne dass es eines erneuten Hinweises im Einzelfall bedarf. Sie gelten auch für vorvertragliche Schuldverhältnisse i.S.d. § 311 Abs. 2 BGB.
- Vorrangregelung. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, RedSun hat ihrer Geltung ausdrücklich und in Textform i.S.d. § 126b BGB zugestimmt. Das Schweigen von RedSun auf zugesandte Bedingungen, die Annahme von Leistungen sowie die widerspruchslose Fortsetzung der Geschäftsbeziehung gelten nicht als Zustimmung.
- Änderungen. RedSun ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen, zur Beseitigung von Regelungslücken oder zur Wahrung des Vertragsgleichgewichts bei wesentlichen technischen Änderungen erforderlich ist und für den Nutzer zumutbar ist. Änderungen werden dem Nutzer in Textform mindestens sechs (6) Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb dieser Frist in Textform, gelten die Änderungen als genehmigt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird gesondert hingewiesen. Bei Widerspruch ist RedSun berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von dreißig (30) Tagen zum Wirksamkeitsdatum zu kündigen.
Diese AGB sind abschließend. Mündliche oder konkludente Nebenabreden bestehen nicht und entfalten keine Wirkung; sie werden ausdrücklich ausgeschlossen (vgl. § 22 Ziff. 4 zur doppelten Schriftformklausel).
Für die Auslegung dieser AGB sowie aller darauf bezugnehmenden Einzelvereinbarungen gelten die nachfolgenden Definitionen. Begriffe in der Einzahl umfassen die Mehrzahl und umgekehrt; Begriffe in der männlichen Form umfassen sämtliche Geschlechter. Verweise auf Gesetze beziehen sich auf die jeweils geltende Fassung.
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Plattform | Der unter www.redsun-invest.de erreichbare passwortgeschützte Online-Marktplatz nebst sämtlichen Subdomains, APIs und mobilen Anwendungen. |
| Nutzer | Jede natürliche oder juristische Person sowie jede (teil-)rechtsfähige Personengesellschaft, die nach Maßgabe des § 3 als Unternehmer zur Plattformnutzung zugelassen wurde. |
| Anbieter | Nutzer, der über die Plattform Vermittlungsobjekte zum Erwerb, zur Pacht oder zur sonstigen Übertragung anbietet. |
| Interessent | Nutzer, der über die Plattform Vermittlungsobjekte sichten, anfragen oder erwerben möchte. |
| Vermittlungsobjekt | Photovoltaikanlage, Batteriespeicher, Projektrecht, Dach- oder Freiflächenpachtangebot sowie jede Kombination hieraus, die über die Plattform angeboten oder nachgefragt wird. |
| Projektrechte | Sämtliche übertragbare Rechtspositionen rund um Planung, Errichtung und Betrieb von Energieerzeugungs- oder Energiespeicheranlagen, insbesondere öffentlich-rechtliche und zivilrechtliche Genehmigungen, Gutachten, Studien, technische Planungen, Nutzungs-, Liefer- und Werkverträge, Netzanschlusszusagen, EEG-Vergütungsansprüche, Dienstbarkeiten und Pachtrechte. |
| Vermittlungsvertrag | Der durch die Aktivierung des Accounts gemäß § 3 zwischen RedSun und dem Nutzer geschlossene Maklerdienstvertrag i.S.d. §§ 652 ff. BGB. |
| Folgegeschäft | Jedes innerhalb von drei (3) Jahren nach dem nachgewiesenen oder vermittelten Erstgeschäft zwischen denselben Parteien (einschließlich mit ihnen verbundener Unternehmen i.S.d. §§ 15 ff. AktG) abgeschlossene Geschäft über vergleichbare Leistungen. |
| Verbundene Unternehmen | Unternehmen i.S.d. §§ 15 ff. AktG sowie sämtliche Gesellschaften, an denen der Nutzer mittelbar oder unmittelbar mit mehr als 25 % beteiligt ist oder die mit dem Nutzer unter gemeinsamer Leitung stehen. |
| Vertrauliche Informationen | Alle Informationen, Daten und Unterlagen, gleich welcher Form und welchen Mediums, die RedSun dem Nutzer im Rahmen der Plattformnutzung zugänglich macht, einschließlich Projektdaten, Kontaktdaten, Konditionen, Strategiedaten und Geschäftsgeheimnisse i.S.d. § 2 Nr. 1 GeschGehG. |
| Geschäftstag | Jeder Kalendertag mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen und den am Sitz von RedSun in Heidelberg geltenden gesetzlichen Feiertagen. |
| Textform / Schriftform | Textform i.S.d. § 126b BGB (z. B. E-Mail, Plattformmitteilung); Schriftform i.S.d. § 126 BGB (eigenhändige Unterschrift) bzw. qualifizierte elektronische Signatur i.S.d. eIDAS-VO. |
| P2B-VO | Verordnung (EU) 2019/1150 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten. |
| DSA | Verordnung (EU) 2022/2065 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste (Digital Services Act). |
- Registrierung. Die Plattformnutzung setzt eine Online-Registrierung mit gültiger geschäftlicher E-Mail-Adresse, frei gewähltem Passwort und vollständigen Unternehmensangaben (Firmierung, Rechtsform, Anschrift, vertretungsberechtigte Person, Handelsregister- und USt-IdNr.) voraus. Der Nutzer bestätigt seine E-Mail-Adresse über einen Verifikationslink. Mit Aktivierung des Accounts durch RedSun (positiver Bescheid) kommt der Vermittlungsvertrag zustande.
- Kein Anspruch auf Zulassung. RedSun entscheidet über die Aktivierung nach pflichtgemäßem Ermessen. Ein Anspruch auf Zulassung besteht nicht; eine Ablehnung wird dem Nutzer mitgeteilt, wesentliche Gründe können auf Verlangen mitgeteilt werden, soweit dem nicht überwiegende schutzwürdige Interessen oder gesetzliche Pflichten entgegenstehen (vgl. Art. 4 P2B-VO).
- KYC / Know-Your-Customer. RedSun ist berechtigt, vor und während der Vertragslaufzeit folgende Unterlagen anzufordern: zur Identifikation der vertretungsberechtigten Person entweder (i) Auto- oder Video-Identifizierung mit Ausweisdokument oder (ii) Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs (nicht älter als 90 Tage) nebst Ausweiskopie der vertretungsberechtigten Person; in beiden Fällen zusätzlich: Gewerbeanmeldung, Nachweis der wirtschaftlich Berechtigten gemäß § 3 GwG, ggf. Bonitätsauskunft. Bis zur vollständigen Beibringung kann RedSun den Account in einen eingeschränkten Modus versetzen.
- Vertragslaufzeit. Der Vermittlungsvertrag wird auf eine feste Erstlaufzeit von vierundzwanzig (24) Monaten abgeschlossen und verlängert sich anschließend jeweils um weitere zwölf (12) Monate, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von drei (3) Monaten zum jeweiligen Vertragsende in Textform gekündigt wird.
- Außerordentliche Kündigung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB bleibt unberührt. Wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei
- wesentlichem oder wiederholtem Verstoß gegen §§ 5, 9, 10 oder 14 dieser AGB;
- Vermögensverfall, Insolvenzantrag oder dauerhafter Zahlungseinstellung des Nutzers;
- Eintragung in einer Sanktionsliste (EU-Verordnungen Nr. 269/2014, 833/2014, OFAC, UK HMT) oder vergleichbaren Maßnahme;
- Verlust einer für die Tätigkeit erforderlichen behördlichen Erlaubnis;
- begründetem Verdacht der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder Marktmanipulation.
- Formerfordernis. Rücktritt, Widerruf und Kündigung bedürfen mindestens der Textform (§ 126b BGB). RedSun wird Kündigungen über die Plattformfunktionalität ermöglichen; eine Übermittlung per E-Mail an die im Impressum genannte Adresse genügt.
- Folgen der Beendigung. Mit Vertragsende erlöschen die Zugangsberechtigungen. Bereits entstandene und noch entstehende Provisionsansprüche aus Folgegeschäften (§§ 11, 12) und sämtliche Vertraulichkeits-, Quellenschutz- und Wettbewerbspflichten bleiben in dem dort vorgesehenen zeitlichen Umfang unberührt.
Die Erstlaufzeit von 24 Monaten dient der Amortisation der Onboarding-, Identifizierungs- und Plattformbereitstellungskosten und ist nach § 305c und § 307 BGB im B2B-Verkehr zulässig (vgl. BGH, Urt. v. 24. März 2010 — VIII ZR 178/08).
- Leistungsumfang. RedSun stellt einen passwortgeschützten B2B-Marktplatz zur Verfügung, der insbesondere folgende Funktionen umfasst:
- Bereithaltung der Nutzungsmöglichkeiten nach Zulassung;
- Anbahnung, Verhandlung und Vorbereitung von Verträgen über Vermittlungsobjekte;
- Bereitstellung von Kommunikations-, Suche-, Filter- und Dokumentablagefunktionen einschließlich Plattform-Chat;
- auf gesonderter Vereinbarung beruhende Beratungs- und Unterstützungsleistungen (insb. Statik-Vorprüfung, Wirtschaftlichkeitsberechnung; ausdrücklich nicht: Finanzierungs-, Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung, vgl. § 13);
- Rechnungsstellung und Rechnungsversand per E-Mail; RedSun wickelt über die Plattform keine direkten Zahlungen ab. Es werden keine Bankverbindungen, Karten- oder sonstigen Zahlungsdaten auf der Plattform eingegeben oder gespeichert. Die Zahlung des Kaufpreises bzw. der Provision erfolgt unmittelbar auf das in der Rechnung angegebene Geschäftskonto.
- Maklerstellung. RedSun handelt als Nachweis- und Vermittlungsmaklerin (§§ 652 ff. BGB) und ist nicht Vertragspartei der zwischen Anbietern und Interessenten geschlossenen Verträge. Eine Erfolgshaftung wird ausdrücklich nicht übernommen.
- Keine Anlage- oder Rechtsberatung. Sämtliche bereitgestellten Informationen, Berechnungen und Markteinschätzungen dienen ausschließlich technisch-informatorischen Zwecken. Sie stellen weder eine Rechts-, Steuer-, Finanz- noch Anlageberatung im Sinne des KWG, WpHG, WpIG oder vergleichbarer Vorschriften dar und ersetzen keine individuelle fachkundige Beratung.
- Service Level. RedSun schuldet im Jahresmittel eine Verfügbarkeit der Plattform für die vereinbarten Kernfunktionen von 98,5 %. Wartungsarbeiten werden mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt und nach Möglichkeit auf nutzungsarme Zeiten gelegt. Eine zusammenhängende Unterbrechung darf 48 Stunden nicht überschreiten.
- Ausschluss höherer Gewalt. Zeiten höherer Gewalt im Sinne von § 17 sowie Zeiten geplanter Wartung gelten nicht als Ausfallzeit. Gleiches gilt für Ausfälle des öffentlichen Stromnetzes, Telekommunikationsausfälle, DDoS-Angriffe Dritter, soweit sie nicht durch RedSun zu vertreten sind, und Ausfälle bei Upstream-Providern (Cloud, CDN, DNS).
- Weiterentwicklung. RedSun ist berechtigt, die Plattformfunktionen jederzeit zu erweitern, zu modifizieren oder zu reduzieren, sofern der Kernleistungsumfang erhalten bleibt und dem Nutzer dies zumutbar ist. Wesentliche funktionale Reduktionen werden mit einer Frist von vier (4) Wochen angekündigt.
- Keine Garantie. Eine Garantie für bestimmte wirtschaftliche Erfolge — insbesondere Mindestumsätze, Mindestabschlussquoten oder Mindestpreise — wird nicht übernommen. Bewertungen, Renditeprognosen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen sind unverbindlich.
| Kennzahl | Zielwert | Messung |
|---|---|---|
| Verfügbarkeit Kernfunktionen | ≥ 98,5 % p.a. | Kalenderjahr, ohne geplante Wartung & höhere Gewalt |
| Max. zusammenhängender Ausfall | ≤ 48 h | Pro Einzelvorfall |
| Ankündigungsfrist Wartung | ≥ 48 h | Per Plattform-Hinweis & E-Mail |
| Reaktionszeit P1-Störungen | ≤ 4 h | Geschäftstage 08–20 Uhr CET |
| Datensicherungs-Frequenz | täglich | Vollständig, verschlüsselt, georedundant |
- Eigengebrauch. Sämtliche von RedSun erbrachten Dienste, Informationen und Daten sind ausschließlich für den Eigengebrauch des Nutzers im Rahmen des Vertragszwecks bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte oder eine entgeltliche oder unentgeltliche Verwertung außerhalb des Vertragszwecks ist untersagt, sofern RedSun nicht vorab in Textform einwilligt. Vertretene Betreiber- oder Beteiligungsgesellschaften können bei Registrierung namentlich benannt werden; sie gelten dann nicht als „Dritte" im Sinne dieser Klausel.
- Aktualisierung. Änderungen der Stammdaten (Anschrift, Rechtsform, Firmierung, Vertretungsbefugnis, Bankverbindung, USt-IdNr., wirtschaftlich Berechtigte) sind RedSun unverzüglich, spätestens binnen zehn (10) Geschäftstagen, in Textform mitzuteilen.
- Account-Sicherheit. Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor Zugriff Dritter zu schützen. Eine Weitergabe an Personen außerhalb des Nutzerunternehmens ist untersagt. Bei Verdacht auf Kompromittierung ist RedSun unverzüglich zu informieren; der Nutzer hat das Passwort umgehend zu ändern.
- Zurechnung. Der Nutzer haftet im gesetzlichen Rahmen für sämtliche unter seinem Account abgegebenen Willenserklärungen und vorgenommenen Handlungen. Für von Dritten unter dem Mitgliedskonto vorgenommene Erklärungen haftet er nach den Grundsätzen des Vertrages mit Schutzwirkung für Dritte; eine Berufung auf Missbrauch ist nur möglich, wenn der Nutzer den Missbrauch RedSun unverzüglich nach Kenntniserlangung in Textform angezeigt hat.
- Verbotene Nutzungen. Untersagt sind insbesondere:
- Einstellung rechtswidriger, irreführender, jugendgefährdender oder gegen Persönlichkeits-, Marken- oder Urheberrechte verstoßender Inhalte;
- automatisierte Datenabfrage, Scraping, Crawling oder vergleichbare Massenabfragen ohne ausdrückliche Zustimmung;
- Hinterlegung direkter Kontaktangaben (Telefon, E-Mail, URL, Messenger-Handles) in öffentlich sichtbaren Projektinformationsfeldern;
- Reverse Engineering, Dekompilierung, Entfernung von Schutzmaßnahmen, Test auf Sicherheitslücken ohne vorherige schriftliche Zustimmung;
- jegliche Form von Wettbewerbsverzerrung, kollusivem Verhalten, Preisabsprachen oder Marktmanipulation;
- Nutzung in einem Staat oder zugunsten einer Person, die unter Embargo oder Sanktion steht (§ 14).
- Sperrung. RedSun ist berechtigt, den Zugang ganz oder teilweise vorläufig zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte oder ein berechtigter Verdacht für einen Verstoß gegen diese AGB, gegen gesetzliche Vorschriften eines EU-Mitgliedstaates, gegen Rechte Dritter oder für eine Bedrohung der IT- oder Datensicherheit bestehen. RedSun darf einzelne Funktionen einschränken, vorübergehend sperren oder — bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen — dauerhaft deaktivieren.
- Verfahren. Vor einer dauerhaften Sperrung wird der Nutzer in Textform angehört, sofern dem keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen entgegenstehen. RedSun informiert den Nutzer über Art und Umfang der Maßnahme sowie über die zur Verfügung stehenden Beschwerdewege gem. Art. 11 P2B-VO und Art. 20 DSA. Beschwerden werden binnen vierzehn (14) Geschäftstagen bearbeitet.
- Wiederherstellung. Der Zugang wird wieder freigeschaltet, sobald die Sperrgründe entfallen sind und der Nutzer den ordnungsgemäßen Zustand auf eigene Kosten wiederhergestellt hat.
- Account-Löschung. Der Nutzer kann seinen Account jederzeit über die Account-Einstellungen oder per Anfrage an [email protected] löschen lassen. Mit der Löschung werden sämtliche personenbezogenen Stammdaten innerhalb von 30 Tagen aus den produktiven Systemen entfernt; Daten, die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (insb. GwG, AO, HGB) unterliegen, werden für die weitere Verarbeitung gesperrt (Art. 18 DSGVO) und nach Ablauf der jeweiligen Frist unwiderruflich gelöscht. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung. Bereits entstandene Provisionsansprüche von RedSun (§§ 11, 12) sowie Vertraulichkeits- und Quellenschutzpflichten (§§ 9, 10) bleiben unberührt.
- Plattform-Ausschließlichkeit. Während der Vertragslaufzeit ist es dem Nutzer untersagt, identische oder im Wesentlichen identische Vermittlungsobjekte gleichzeitig über konkurrierende Online-Marktplätze, Vermittlungsportale oder vergleichbare Plattformen für Photovoltaik, Batteriespeicher oder Projektrechte in der Bundesrepublik Deutschland zu vermarkten oder vermarkten zu lassen. Bei Verstoß schuldet der Nutzer RedSun die Provision, die RedSun durch die Vermittlung verdient hätte; vor Geltendmachung wird der Nutzer in Textform zur Unterlassung aufgefordert. Eine über den Wortlaut dieser Klausel hinausgehende Beschränkung der allgemeinen Berufstätigkeit findet nicht statt.
- Einstellungspflichten. Anbieter stellen ihre Vermittlungsobjekte in der zutreffenden Kategorie ein und beschreiben sie wahrheitsgemäß, richtig und vollständig, einschließlich aller Bedingungen, Rücktrittsrechte und Vorbehalte. Sämtliche wertbildenden Faktoren, einschränkenden Umstände sowie bekannten Rechts- oder Sachmängel sind offenzulegen. Relevante Projektdokumente (Genehmigungen, Gutachten, technische Pläne, Netzanschlusszusagen, Pachtverträge) sind in aktueller Fassung bereitzustellen.
- Keine Verifizierung. RedSun ist nicht verpflichtet, Angaben des Anbieters auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität zu prüfen, behält sich eine stichprobenweise Prüfung aber vor. In Projektinformationsfeldern dürfen keine direkten Kontaktangaben hinterlegt werden (§ 5 Ziff. 5 lit. c).
- Aktualisierung. Änderungen am Vermittlungsobjekt — insbesondere Genehmigungsstatus, Netzanschluss, Pachtkonditionen, Eigentümerwechsel — sind unverzüglich, spätestens binnen fünf (5) Geschäftstagen, nachzutragen.
- Mitteilung über Vertragsabschlüsse. Der Anbieter ist verpflichtet, RedSun unverzüglich, spätestens binnen vierzehn (14) Kalendertagen, in Textform über den Abschluss eines über die Plattform angebahnten Vertrages zu informieren. Die Mitteilung enthält mindestens:
- Identität des Vertragspartners (Käufers / Pächters / Investors);
- Abschlussdatum;
- vereinbarte Preise und Konditionen einschließlich etwaiger Rabatte, Nachlässe, Zuschläge oder Boni;
- vereinbarte Zusatzleistungen, soweit provisionsrelevant;
- vertraglich vereinbarte Bedingungen und Zeitpunkt der Zahlungsfälligkeit.
- Auskunfts- und Mitwirkungspflicht. Anbieter sind verpflichtet, bei der Prüfung und Durchsetzung der Provisionsansprüche von RedSun mitzuwirken und auf erstes Anfordern geeignete Nachweise vorzulegen, insbesondere Vertragsdokumente, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, sowie einen Buchauszug i.S.d. §§ 87c, 87d HGB analog über sämtliche über die Plattform vermittelten oder nachgewiesenen Geschäfte.
- Schwärzungsrecht. Soweit erforderlich und zumutbar, können Nachweise in geeigneter Weise anonymisiert oder geschwärzt werden, um datenschutzrechtliche Vorgaben (insb. DSGVO, BDSG) sowie Verschwiegenheitspflichten zu wahren. Geschäftsgeheimnisse Dritter dürfen unkenntlich gemacht werden, soweit dies die Provisionsprüfung nicht vereitelt.
- Büchereinsicht durch Dritte. RedSun ist berechtigt, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Berufsträger (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt) auf eigene Kosten prüfen zu lassen. Ergibt die Prüfung eine wesentliche Abweichung zulasten von RedSun von mehr als 5 % des geprüften Provisionsvolumens, trägt der Anbieter die Prüfkosten.
- Frist. Die vorstehend beschriebenen Unterlagen sind RedSun innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach Aufforderung zur Verfügung zu stellen, sofern im Einzelfall keine andere Frist vereinbart wird.
- Folgegeschäfte. Anbieter informieren RedSun unaufgefordert über Folgegeschäfte mit Interessenten im Sinne von § 11 und erteilen auf erstes Anfordern umfassende Auskunft (einschließlich Buchauszug).
- Bonität und Versicherung. Anbieter sichern zu, über die zur Erfüllung ihrer Verträge erforderliche Liquidität und Versicherungsdeckung zu verfügen. Wesentliche Verschlechterungen der wirtschaftlichen Verhältnisse sind RedSun unverzüglich anzuzeigen.
Bei Verstoß gegen Ziff. 4 oder Ziff. 5 (unterlassene oder verspätete Mitteilung) gilt — neben der Vertragsstrafe nach § 10 — die widerlegbare Vermutung, dass die Provision in der höchsten plattformüblichen Höhe geschuldet ist; die Beweislast für eine niedrigere Provision trifft den Anbieter.
- Bekundung des Interesses. Interessenten müssen ihr Kauf- oder Pachtinteresse gegenüber RedSun bekunden. Erst danach werden geschützte Projektinformationen einsehbar.
- Freigabe geschützter Dokumentation. Der Zugriff auf geschützte Projektdokumentation erfolgt objektbezogen nach Antrag und positiver Freigabe durch RedSun. Erst nach Freigabe werden — soweit erforderlich — Kontaktdaten des Anbieters bereitgestellt.
- Verbindliche Auftragserteilung. RedSun stellt den persönlichen Kontakt zum Anbieter erst nach verbindlicher Auftragserteilung und ggf. Anzahlung des Interessenten her. Anzahlungen werden auf den Kaufpreis angerechnet.
- Wahrheitsversicherung. Interessenten versichern, dass sämtliche im Rahmen der Plattformnutzung gemachten Angaben vollständig sind und der Wahrheit entsprechen. Dies gilt insbesondere für Angaben im Zusammenhang mit Finanzierungsanfragen (Projektbeschreibung, Investitionsvolumen, Eigenmittel, wirtschaftliche Verhältnisse, Bonität, bestehende Verpflichtungen, wirtschaftlich Berechtigte).
- Aktualisierung. Wesentliche Änderungen tatsächlicher Verhältnisse, die für die Beurteilung eines Projekts oder einer Finanzierung relevant sind, sind RedSun unverzüglich mitzuteilen; entsprechende Angaben auf der Plattform sind zu aktualisieren.
- Vorkenntnis-Anzeige. Hat der Interessent ein Angebot bereits vor Freischaltung des Projekts durch RedSun anderweitig erhalten, ist dies innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach Freischaltung in Textform nebst geeigneten Nachweisen mitzuteilen. Unterbleibt diese Anzeige, ist die Einrede der Vorkenntnis ausgeschlossen; der Vergütungsanspruch von RedSun bleibt unabhängig von der Vorkenntnis bestehen.
- Geheimhaltung der Quelle. Der Interessent darf identifizierende Hinweise auf Anbieter, Standort oder Konditionen vor Vertragsabschluss nicht an Dritte weitergeben (vgl. § 9).
- Sanktions- und Antikorruptionsklausel. Der Interessent sichert zu, dass weder er noch seine wirtschaftlich Berechtigten unter Sanktionen einer EU-Verordnung, einer US-amerikanischen OFAC-Liste oder einer vergleichbaren Maßnahme stehen, und dass keine Mittel verwendet werden, die aus rechtswidrigen Handlungen stammen (vgl. §§ 1, 3 GwG).
- Koordination & Zwischenkauf. RedSun tritt im Vermittlungsmodell gegenüber dem Investor als Verkäuferin im eigenen Namen auf: Sobald sich der Investor verbindlich zum Erwerb verpflichtet, schließt RedSun mit dem Projektanbieter einen eigenen Erwerbsvertrag und veräußert das Projekt anschließend an den Investor (Weiterverkauf). RedSun koordiniert die finale Vertragserstellung (beiderseits unterzeichneter Kauf-, Werk- oder Pachtvertrag) und führt die Kommunikation zwischen Projektanbieter und Investor jederzeit über RedSun bzw. den zuständigen RedSun-Berater. Eine direkte Vertragsanbahnung oder Vertragsabwicklung zwischen Projektanbieter und Investor unter Umgehung von RedSun findet nicht statt; dies gilt auch für sämtliche Folge- und Wiederholungsgeschäfte.
- Anzahlung bei Finanzierung. Wird der Kaufpreis ganz oder teilweise finanziert, ist binnen sieben (7) Geschäftstagen nach Vertragsunterzeichnung eine Anzahlung in Höhe von fünf (5) % des Projektpreises an RedSun bzw. an die von RedSun bezeichnete Zahlungsabwicklungsstelle zu leisten. Der Käufer hat innerhalb von sechs (6) Wochen die Auszahlung der Finanzierung und Kaufpreiszahlung sicherzustellen.
- Rücktritt nach Fristablauf. Nach Ablauf der Frist gemäß Ziff. 2 hat der Verkäufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts schuldet der Käufer RedSun eine Aufwandsentschädigung in Höhe von fünf (5) % des Projektpreises. Dem Käufer bleibt der Nachweis offen, dass RedSun kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
- Bereitstellungsgebühren. Bei Rücktritt nach Ablauf der 6-Wochen-Frist bzw. verspäteter Auszahlung fallen Bereitstellungsgebühren in Höhe der jeweils gültigen gesetzlichen Verzugszinsen aus Handelsgeschäften gemäß § 288 Abs. 2 BGB (derzeit 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, Richtwert: 11,27 % p.a.) tagesgenau bis zum Rücktritt bzw. zur vollständigen Kaufpreiszahlung an — unabhängig von der Ursache der Verzögerung.
- Keine Vertragspartei. RedSun ist nicht Vertragspartei des zwischen Anbieter und Interessent geschlossenen Vertrages und übernimmt daraus keine Pflichten. Mängelrechte sind ausschließlich gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen.
- Unabhängigkeit des Plattformverhältnisses. Das Rechtsverhältnis zwischen Nutzer und RedSun bleibt vom Kaufvertrag unberührt. Eine Rückzahlung von Provisionen an den Nutzer ist bei Kündigung, Rücktritt, Unwirksamkeit oder Rückabwicklung des Kaufvertrags ausgeschlossen; etwaige Rückzahlungsansprüche bestehen ausschließlich gegenüber dem Verkäufer.
- Provisionsschuldner. Der Kaufpreis setzt sich aus der Vermittlungsprovision von RedSun und dem Abnahmepreis des Verkäufers zusammen. Grundsätzlich trägt der Verkäufer die Provision — auch bei dessen Rücktritt wegen nicht realisierbaren Projekts. Tritt der Verkäufer wegen vom Käufer zu vertretenden Umständen zurück (z. B. fehlende Kaufpreiszahlung), ist die Provision vom Käufer zu tragen.
- Zahlungsabwicklung. Der Nutzer hat die in der Rechnung angegebenen Zahlungsmodalitäten einzuhalten. Zahlungen erfolgen ausschließlich auf das in der Rechnung angegebene Geschäftskonto; über die Plattform werden keine Karten- oder Bankdaten erhoben. Verstößt der Nutzer hiergegen so, dass RedSun keine Provisionsauszahlung erhält, haftet er gegenüber RedSun für die entgangene Provision.
- Plattform-Chat & Nachrichten. Sämtliche über die Plattform versandten Nachrichten und Datei-Anhänge werden DSGVO-konform verarbeitet, mit TLS 1.2/1.3 transport- und mit AES-256 at-rest verschlüsselt gespeichert und ausschließlich für Plattform-interne Zwecke (Vermittlung, Quellenschutz, Streitfalldokumentation, gesetzliche Aufbewahrungspflichten) verwendet. Inhalte mit besonderem Schutzbedarf (Geschäftsgeheimnisse i.S.d. § 2 GeschGehG) werden gesondert geschützt; Einzelheiten zu Speicherdauer und Verarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
- Sperrwirkung. Der Nutzer verpflichtet sich, sämtliche über RedSun bekannt gewordenen Verkäufer, Generalunternehmer, Käufer, Banken, Investoren, Institute, Gesellschaften, Personen und projektbezogenen Daten (gemeinsam die „Geschützten Quellen") für die Dauer der Zusammenarbeit und für einen Zeitraum von drei (3) Jahren nach Ende der Zusammenarbeit weder selbst zu verwenden noch an Dritte weiterzugeben, noch mit ihnen ohne vorherige Zustimmung von RedSun unmittelbar oder mittelbar in direkten geschäftlichen Kontakt zu treten.
- Need-to-Know. Geschützte Informationen dürfen ausschließlich intern, nur im erforderlichen Umfang und nur an Personen, die einer gleichwertigen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen, zugänglich gemacht werden. Eine Weitergabe an verbundene Unternehmen ist nur zulässig, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist und das verbundene Unternehmen die Pflichten dieses § 9 ausdrücklich übernimmt.
- Anti-Circumvention. Untersagt sind insbesondere folgende Umgehungshandlungen:
- direkte Kontaktaufnahme mit einer Geschützten Quelle unter Umgehung von RedSun;
- Vorspiegelung eines unabhängigen Erstkontakts;
- Zwischenschaltung Dritter oder verbundener Unternehmen zur Verschleierung eines Folgegeschäfts;
- Vereinbarung von „Side-Letters" oder Scheingeschäften außerhalb der Plattformdokumentation;
- Verlagerung des Geschäfts auf eine andere Phase desselben Projekts (z. B. von Projektrechten auf den späteren Anlagenbau), um die Provision zu umgehen.
- Aufklärungspflicht. Versuche der Umgehung — insbesondere unmittelbare Kontaktaufnahme einer Geschützten Quelle gegenüber dem Nutzer — sind RedSun unverzüglich, spätestens binnen sieben (7) Geschäftstagen, in Textform zu melden.
- Vertraulichkeit. Der Nutzer sichert absolute Verschwiegenheit zu allen im freigeschalteten Status erhaltenen Inhalten, abgeschlossenen Transaktionen und sämtlichen Informationen aus der Kommunikation mit RedSun zu. Dies umfasst Geschäftsgeheimnisse i.S.d. § 2 Nr. 1 GeschGehG; der Nutzer hat angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen i.S.d. § 2 Nr. 1 lit. b GeschGehG zu treffen.
- Verschlüsselung & Zugriffsschutz. Sämtliche im freigeschalteten Status zugänglich gemachten Projektunterlagen — insbesondere Grundbuchauszüge, Vollmachten, Pacht- und Nutzungsverträge, Lagepläne, Statik- und Versorgungsberichte, Baugenehmigungen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen sowie sämtliche Plattform-Nachrichten — werden bei RedSun transportverschlüsselt (TLS 1.2/1.3) und at-rest mit AES-256 verschlüsselt vorgehalten und sind ausschließlich verifizierten Nutzern nach objektbezogener Freigabe zugänglich. Eine öffentliche Bereitstellung im Internet findet nicht statt; der Nutzer ist verpflichtet, diesen Zugriffsschutz nicht zu umgehen, technisch nicht zu unterlaufen und auf seiner Seite ebenfalls angemessene Schutzmaßnahmen einzuhalten.
- Ausnahmen. Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die (i) dem Nutzer nachweislich vor Offenlegung bereits bekannt waren, (ii) öffentlich zugänglich sind oder ohne Verletzung dieser AGB öffentlich werden, (iii) unabhängig und ohne Rückgriff auf die vertraulichen Informationen entwickelt wurden, oder (iv) deren Offenlegung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnung erforderlich ist. In Fällen lit. (iv) ist RedSun, soweit rechtlich zulässig, vorab in Textform zu informieren.
- Rückgabe und Löschung. Nach Beendigung des Vertrages — gleich aus welchem Grund — hat der Nutzer auf erstes Anfordern sämtliche vertraulichen Informationen einschließlich Kopien und digitaler Dateien unverzüglich zurückzugeben oder vollständig zu löschen. Ausgenommen sind Unterlagen, die der Nutzer aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen speichern muss; diese sind weiterhin vertraulich zu behandeln.
- Vertragsstrafen. Die Rechtsfolgen einzelner Verstöße ergeben sich aus § 10. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt unberührt; eine verwirkte Vertragsstrafe ist auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch anzurechnen.
Vertragsstrafen werden ausschließlich für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verstöße verwirkt. Einfache Fahrlässigkeit löst keine Vertragsstrafe aus. Ist eine verwirkte Vertragsstrafe nach den Umständen des Einzelfalls unverhältnismäßig hoch, kann sie auf Antrag des Nutzers durch das zuständige Gericht gemäß § 343 BGB auf einen angemessenen Betrag herabgesetzt werden. Mehrere Verstöße werden gesondert sanktioniert.
| Tatbestand | Sanktion | Bemessung |
|---|---|---|
| Vorsätzliches Folgegeschäft mit einer Geschützten Quelle ohne RedSun (§ 9 Ziff. 1, 3) | 3× entgangene Provision | Bei nicht belegbarer konkreter Provision: pauschal 50 €/kWp (PV) bzw. 25 €/kW (BESS) — das Dreifache somit 150 €/kWp bzw. 75 €/kW. |
| Versuch der Umgehung (§ 9 Ziff. 3, 4) | 10.000 € pauschal | Je Einzelfall. |
| Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht (§ 9 Ziff. 5) | 20.000 € je Fall | Bei andauerndem Verstoß zzgl. 20.000 € je weiteren Kalendermonat. |
| Unterlassene oder verspätete Mitteilung des Vertragsabschlusses (§ 6 Ziff. 4) | 2,5× geschuldete Provision | Wenn die Mitteilung nicht binnen 6 Wochen erfolgt. |
| Abwerbung von Mitarbeitern, Handelsvertretern oder Vermittlern von RedSun | 25.000 € je Fall | Für 12 Monate nach Vertragsende; weitergehender Schadensersatz bleibt unberührt. |
| Veröffentlichung, Verbreitung oder Speicherung erhaltener Projekt-, Kontakt-, Angebots- oder Produktdaten zu vertragsfremden Zwecken (§ 15) | 15.000 € je Datensatz | Mindeststrafe; konkreter Schadensnachweis bleibt vorbehalten. |
| Werbung an registrierte Nutzer ohne deren vorherige ausdrückliche Einwilligung | 5.000 € je Empfänger | Zzgl. Unterlassungsanspruch nach § 8 UWG. |
| Verstoß gegen Anzeigepflicht über Sanktions-/Embargo-Eintragung (§ 14) | 50.000 € je Verstoß | Sofortiges außerordentliches Kündigungsrecht. |
- Subsidiarität. Die Vertragsstrafen werden auf etwaige Schadensersatzansprüche von RedSun angerechnet, soweit sie auf demselben Lebenssachverhalt beruhen.
- Verjährung. Vertragsstrafen verjähren gemäß § 195 BGB in drei Jahren ab Kenntnis bzw. grob fahrlässiger Unkenntnis von RedSun, längstens jedoch zehn Jahre nach der Zuwiderhandlung (§ 199 Abs. 4 BGB).
- Beweisführung. Bei Verdacht einer Zuwiderhandlung hat der Nutzer auf erstes Anfordern Auskunft über Art und Umfang seiner Geschäftsbeziehungen mit Geschützten Quellen zu erteilen und Rechnungslegung anzubieten (Stufenklage gem. § 254 ZPO bleibt vorbehalten).
- Schuldrechtliches Vorkaufsrecht. RedSun ist an der (Re-)Vermarktung bereits vermittelter Anlagen interessiert. Der Nutzer räumt RedSun daher hiermit ein schuldrechtliches Vorkaufsrecht zu den Drittkonditionen ein, sofern der Nutzer eine über RedSun erworbene PV-Anlage, einen über RedSun erworbenen Batteriespeicher oder zugehörige Projektrechte veräußern will. RedSun kann das Vorkaufsrecht selbst ausüben oder einen Dritterwerber benennen.
- Anwendungsbereich. Das Vorkaufsrecht gilt nur für Verkäufe an unbeteiligte Dritte (freie Vermarktung mit Vermittlern, Solarunternehmen, Investoren etc.). Es gilt nicht für Verkäufe an
- Angehörige des Käufers i.S.d. § 15 AO;
- verbundene Unternehmen des Käufers i.S.d. §§ 15 ff. AktG;
- Übertragungen im Rahmen von Erbgang, Schenkung oder Umwandlung;
- treuhänderische oder besicherungsweise Übertragungen, sofern wirtschaftlich kein Eigentümerwechsel erfolgt.
- Mitteilung. Der Käufer hat potenzielle Erwerber über das Vorkaufsrecht zu informieren und RedSun unverzüglich nach Vertragsabschluss den vollständigen Vertragsinhalt in Textform mitzuteilen.
- Ausübungsfrist. RedSun kann das Vorkaufsrecht binnen sieben (7) Kalendertagen nach Kenntnis des vollständigen Vertragsinhalts in Textform ausüben.
- Folgegeschäfte. Die Vergütungspflicht aus § 12 gilt auch für Folgegeschäfte zwischen Interessent und Anbieter (sowie verbundenen Unternehmen), die innerhalb von drei (3) Jahren nach dem durch RedSun vermittelten oder nachgewiesenen Erstgeschäft abgeschlossen werden — unabhängig davon, ob das Folgegeschäft über die Plattform zustande kommt. Abwicklungen erfolgen ausschließlich über das RedSun-Beratungsteam. Anbieter wie Interessenten informieren RedSun unaufgefordert über entsprechende Kontaktaufnahmen.
- Offenlegungspflicht. Wird ein Folgegeschäft nicht spätestens sechs (6) Wochen nach Abschluss gegenüber RedSun offengelegt, verwirkt der jeweilige Nutzer eine Vertragsstrafe in 2,5-facher Höhe der geschuldeten Provision (§ 10).
- Anti-Umgehung Phasenwechsel. Wird über das Vermittlungsobjekt zunächst ein Projektrechte-Vertrag und sodann innerhalb der Frist gem. Ziff. 5 ein Vertrag über die spätere Errichtung, Lieferung, Pacht oder den Betrieb der Anlage geschlossen, gelten beide Verträge als provisionspflichtige Erst-/Folgegeschäfte. Die Phasentrennung schließt die Provisionspflicht nicht aus.
Das Vorkaufsrecht ist schuldrechtlich, nicht dinglich. Eine Eintragung im Grundbuch ist nicht vorgesehen. Auf Verlangen von RedSun ist der Käufer jedoch verpflichtet, an einer notariellen Bestätigung zur Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit oder Auflassungsvormerkung mitzuwirken, soweit dies wirtschaftlich angemessen ist.
- Keine Schutzgebühr. Für die Freigabe geschützter Projektdokumentation wird keine Schutzgebühr erhoben.
- Schuldner. Für Kontaktanbahnung und Geschäftsabschlüsse erhebt RedSun grundsätzlich keine Provision vom Käufer eines Vermittlungsobjekts; RedSun erhält bei erfolgreicher Vermittlung eine Vergütung vom Anbieter, deren Höhe individuell vereinbart wird. Im Fall des § 8 Ziff. 7 trägt der Käufer die Provision.
- Verdienst. Die Vergütung ist verdient und fällig, sobald zwischen Anbieter und Käufer/Interessent ein oder mehrere Verträge (z. B. Entwicklungskooperation, Option, Kauf, Werk-/Werkliefervertrag, Pacht) über das beworbene Vermittlungsobjekt oder ein anderes PV-Projekt des Anbieters geschlossen werden.
- Netto-Preise. Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Reverse-Charge-Regelungen werden, sofern anwendbar, auf der Rechnung kenntlich gemacht.
- Unberührtheitsklausel. Das Scheitern der Erfüllung eines wirksam geschlossenen Vertrages zwischen Anbieter und Käufer lässt den Vergütungsanspruch von RedSun unberührt, ebenso wie Rücktritt, Aufhebung oder Anfechtung — es sei denn, der Vertrag ist aus von RedSun zu vertretenden Gründen unwirksam.
- Folgegeschäfte. Die Vergütungspflicht gilt nach Maßgabe von § 11 Ziff. 5 auch für Folgegeschäfte.
- Vorkenntnis. Es gilt § 7 Ziff. 6.
- Abrechnung. RedSun rechnet die Provision innerhalb von zehn (10) Geschäftstagen nach Fälligkeit per ordnungsgemäßer Rechnung im Sinne von §§ 14, 14a UStG ab. Zahlungsziel ist vierzehn (14) Tage netto. Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 2 BGB.
- Audit. RedSun ist berechtigt, einmal jährlich auf eigene Kosten — bei Verdacht jederzeit — durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Berufsträger Einsicht in die provisionsrelevanten Aufzeichnungen des Anbieters zu nehmen (vgl. § 6 Ziff. 7). Ergibt die Prüfung eine Abweichung von mehr als 5 %, trägt der Anbieter die Prüfkosten.
- Aufrechnung / Zurückbehaltung. Es gilt § 20.
| Schritt | Frist | Träger |
|---|---|---|
| Mitteilung Vertragsabschluss durch Anbieter | 14 Kalendertage | Anbieter |
| Provisionsrechnung von RedSun | + 10 Geschäftstage | RedSun |
| Zahlungsziel | 14 Tage netto | Anbieter (ggf. Käufer) |
| Verzugszinsen bei Überschreitung | 9 % p.a. über Basiszins | Säumiger Schuldner |
| Auditrecht | 1× jährlich | RedSun |
RedSun ist Betreiberin eines B2B-Marktplatzes für Photovoltaik- und Speichergeschäfte — keine Finanzierungsvermittlerin. RedSun verfügt nicht über eine Erlaubnis nach § 34c GewO, § 34i GewO oder vergleichbare Erlaubnisse für die Vermittlung von Finanzierungs- oder Anlageprodukten und übt entsprechend keine Vermittlungs- oder Beratungstätigkeit in diesem Bereich aus. Die nachstehenden Regelungen dienen ausschließlich der Klarstellung dieser Grenzziehung.
- Reine Hinweisleistung. RedSun darf den Nutzern auf der Plattform eine Liste von Finanzierungs- und Banken-Kooperationspartnern nebst deren Kontaktdaten anzeigen. Diese Anzeige stellt einen reinen Informations- und Hinweisdienst dar; sie ist weder eine Empfehlung noch eine Vermittlung im Sinne von § 34c Abs. 1 Nr. 2 GewO oder § 34f, § 34i GewO.
- Keine Datenweitergabe durch RedSun. RedSun gibt keine Daten, Unterlagen oder Anfragen des Nutzers an Finanzinstitute oder andere Kooperationspartner weiter, vermittelt keine Kontaktaufnahme und tritt nicht in Anbahnungshandlungen ein. Der Nutzer wendet sich auf eigene Veranlassung und in eigener Verantwortung unmittelbar an den jeweils gewünschten Kooperationspartner.
- Beratung und Abwicklung durch Kooperationspartner. Die gesamte Beratung, Bonitätsprüfung, Unterlageneinreichung, Angebotserstellung, Vertragsanbahnung und -abwicklung erfolgt unmittelbar zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Kooperationspartner. RedSun ist hieran weder beteiligt noch erhält RedSun Einsicht in die ausgetauschten Unterlagen oder Konditionen.
- Keine Beratung durch RedSun. RedSun erbringt im Bereich Finanzierungen, Anlage- und Investitionsprodukten keinerlei Beratungs-, Vermittlungs-, Empfehlungs- oder Bewertungsleistung. Es werden weder Bonitätseinschätzungen abgegeben, noch konkrete Anbieter empfohlen oder Konditionen verglichen. Die auf der Plattform bereitgestellten Informationen (z. B. Wirtschaftlichkeitsberechnungen, kumulierte Ertrags- und Renditewerte) dienen ausschließlich der technisch-informatorischen Orientierung.
- Keine erlaubnispflichtige Tätigkeit. RedSun ist insbesondere kein Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne des KWG, kein Wertpapierdienstleistungsunternehmen im Sinne des WpHG oder WpIG, kein Versicherungs- oder Finanzanlagenvermittler im Sinne der §§ 34d, 34f GewO und kein Immobiliardarlehensvermittler im Sinne des § 34i GewO. Die Plattformtätigkeit fällt nicht unter die Aufsicht der BaFin.
- Keine Vergütung im Zusammenhang mit Finanzierungen. RedSun erhebt vom Nutzer keine Vermittlungs- oder Beratungsprovision für die Anzeige von Kooperationspartnern. RedSun nimmt von Kooperationspartnern keine Vermittlungs-, Bestands- oder Erfolgsprovisionen entgegen, die als Gegenleistung für eine Vermittlung gewertet werden könnten. Mit Kooperationspartnern können pauschale, vermittlungsunabhängige Sponsoring- oder Listungsentgelte vereinbart werden; diese werden — sofern vorhanden — als solche transparent gekennzeichnet und sind weder dem Grunde noch der Höhe nach an einen konkreten Vertragsabschluss zwischen Nutzer und Kooperationspartner gekoppelt.
- Eigenverantwortung des Nutzers. Der Nutzer entscheidet eigenständig und auf eigene Verantwortung, ob, mit welchem Kooperationspartner und zu welchen Konditionen er einen Finanzierungsvertrag schließt. Vor einer Entscheidung wird die Konsultation eines unabhängigen Steuer-, Rechts- und Finanzberaters empfohlen.
- Haftungsausschluss. RedSun haftet weder für die Verfügbarkeit, Konditionen, Bonität oder Vertragstreue der Kooperationspartner noch für den Inhalt der von diesen abgegebenen Angebote, Beratungen oder Vertragsdokumente. Die Haftung von RedSun für die Auswahl der Kooperationspartner ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt; im Übrigen gelten die allgemeinen Haftungsregelungen nach § 16.
- Sorgfältige Auswahl. RedSun wählt Kooperationspartner mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns aus und prüft sie auf das Vorliegen der erforderlichen Erlaubnisse. Eine fortlaufende Überprüfung von Geschäftspraxis, Servicequalität oder Vertragstreue der Kooperationspartner findet jedoch nicht statt und wird vom Nutzer auch nicht erwartet.
Auch wenn ein RedSun-Berater im Gespräch auf Kooperationspartner hinweist, ist dies keine Vermittlung und keine Empfehlung im Rechtssinne. Berater dürfen keine Angebote vergleichen, keine konkreten Konditionen besprechen und keine Anfragen weiterleiten. Verstöße gegen diese Linie sind im Berater-Kooperationsvertrag (§ 3 Ziff. 2 dort) gesondert sanktioniert.
- P2B-VO (EU 2019/1150). RedSun beachtet die Anforderungen der P2B-Verordnung. Hauptparameter, nach denen Angebote auf der Plattform gerankt werden, sind: Aktualität der Daten, Vollständigkeit der Dokumentation, Vertragstreue in der Vergangenheit, geographische Relevanz und durch den Interessenten gewählte Filter. Eine bevorzugte Behandlung eigener Angebote von RedSun findet nicht statt. Bei Beschränkungen, Aussetzungen oder Kündigungen wird das Verfahren gem. Art. 4 P2B-VO eingehalten; ein internes Beschwerdemanagement ist nach Art. 11 P2B-VO eingerichtet (Beschwerden an [email protected]).
- Digital Services Act (EU 2022/2065). RedSun ist Anbieter eines Hosting- und Vermittlungsdienstes i.S.d. Art. 6 DSA. Rechtswidrige Inhalte können über das auf der Plattform eingerichtete Meldeverfahren (Art. 16 DSA) angezeigt werden. Über Maßnahmen wegen rechtswidriger Inhalte wird der betroffene Nutzer gem. Art. 17 DSA mit Begründung informiert; das interne Beschwerdemanagement gem. Art. 20 DSA steht offen.
- GwG-Pflichten. Der Nutzer wirkt an den Identifizierungs- und Sorgfaltspflichten nach dem GwG mit (§§ 10 ff. GwG) und legt auf Anforderung die wirtschaftlich Berechtigten gem. § 3 GwG offen. Bei Verdachtsmomenten ist RedSun zu unverzüglichen Meldungen nach § 43 GwG verpflichtet.
- Sanktionen und Embargos. Der Nutzer sichert zu, dass weder er, seine wirtschaftlich Berechtigten noch seine vertretungsberechtigten Personen auf einer Sanktionsliste der EU (insb. VO 269/2014, 833/2014), der USA (OFAC SDN List), des Vereinigten Königreichs (UK HMT) oder der Vereinten Nationen geführt werden. Eintragungen sind unverzüglich, spätestens binnen 24 Stunden, anzuzeigen.
- LkSG. Soweit der Nutzer dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz unterfällt oder als Zulieferer einer dem LkSG unterfallenden Gesellschaft agiert, wirkt er an der Erfüllung der Sorgfaltspflichten mit und stellt RedSun die erforderlichen Informationen auf Anforderung zur Verfügung.
- Antikorruption. Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung sämtlicher anwendbarer Antikorruptionsvorschriften, insbesondere §§ 299, 299a, 331 ff. StGB, des UK Bribery Act 2010 und des US Foreign Corrupt Practices Act, soweit anwendbar.
- Whistleblower. Hinweise auf Rechtsverstöße können vertraulich über die Hinweisgeberstelle von RedSun ([email protected]) abgegeben werden; die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) werden beachtet. Repressalien gegen Hinweisgeber sind ausgeschlossen.
- Cybersicherheit. Der Nutzer hält angemessene technische und organisatorische Schutzmaßnahmen vor (insb. aktuelle Endgerätesicherung, Multi-Faktor-Authentifizierung, regelmäßige Passwortwechsel). Vorfälle, die die Sicherheit der Plattform berühren können, sind RedSun unverzüglich zu melden.
- Host-Provider-Stellung. RedSun ist im Verhältnis zu Inhalten der Nutzer Host-Provider i.S.d. §§ 7 ff. TMG bzw. Art. 6 DSA und macht sich diese nicht zu eigen. Eine proaktive rechtliche oder inhaltliche Prüfung der Angebote findet nicht statt.
- Verantwortlichkeit. Für alle eingestellten Inhalte, Angebote, Bilder, Dokumente und Aussagen ist ausschließlich der jeweilige Nutzer verantwortlich. Er hat geltendes Recht zu beachten — insbesondere straf- und ordnungsrechtliche Vorschriften, gewerbliche Schutzrechte, Marken-, Urheber-, Namens-, Persönlichkeits- und Wettbewerbsrechte sowie Datenschutzrecht.
- Datenverwendungsverbot. Erhaltene Projekt-, Kontakt-, Angebots- oder Produktdaten dürfen nicht für andere als die vertraglich vorgesehenen Zwecke verwendet, nicht veröffentlicht, nicht verbreitet, nicht gespeichert (außer im erforderlichen Umfang), nicht vervielfältigt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Werbung an registrierte Nutzer ohne deren vorherige ausdrückliche Einwilligung ist untersagt (§ 7 UWG).
- Freistellung. Der Nutzer stellt RedSun von sämtlichen Ansprüchen Dritter — gleich welcher Art, einschließlich Schadensersatz-, Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungsersatz- und Auskunftsansprüchen — frei, die im Zusammenhang mit veröffentlichten Inhalten oder Daten des Nutzers erhoben werden. Die Freistellung umfasst die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung; auf Anforderung von RedSun sind angemessene Vorschüsse zu leisten.
- Streitverkündung. RedSun ist berechtigt, dem Nutzer im Falle einer gerichtlichen Inanspruchnahme den Streit zu verkünden (§§ 72 ff. ZPO). Der Nutzer ist verpflichtet, alle zur Rechtsverteidigung relevanten Informationen unaufgefordert beizubringen.
- Grundsatz. RedSun haftet — gleich aus welchem Rechtsgrund — nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelung.
- Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. RedSun haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten.
- Kardinalpflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) — also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf — haftet RedSun begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Bei sonstigen leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ist die Haftung ausgeschlossen.
- Ausschlüsse. Ausgeschlossen ist die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Vermögensschäden Dritter und Schäden aus Datenverlust, sofern dieser durch zumutbare Datensicherungsmaßnahmen vermeidbar gewesen wäre.
- Unberührtheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, bei Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos sowie aus zwingender gesetzlicher Haftung bleibt unberührt.
- Haftungshöchstbetrag. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von RedSun pro Schadensereignis und insgesamt pro Kalenderjahr auf den höheren der beiden folgenden Beträge begrenzt: (i) zweifache Jahressumme der vom Nutzer in den letzten zwölf (12) Monaten an RedSun gezahlten Provisionen oder (ii) EUR 250.000. Die Begrenzung gilt nicht in den Fällen von Ziff. 2 und Ziff. 5.
- Verjährung. Vertragsansprüche des Nutzers gegen RedSun verjähren — abweichend von § 195 BGB — in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, jedoch nicht vor Ablauf der gesetzlichen Mindestverjährungsfristen, insbesondere nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Produkthaftung und in den Fällen von § 438 Abs. 1 Nr. 2, § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB.
- Begriff. Höhere Gewalt sind unvorhersehbare, außergewöhnliche und unabwendbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der betroffenen Partei liegen, insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Bürgerkrieg, Terror, Pandemien (einschließlich behördlich angeordneter Maßnahmen), Cyber- oder DDoS-Angriffe Dritter, großflächige Strom-, Internet- oder Telekommunikationsausfälle, behördliche Anordnungen, Embargos, Streiks und Aussperrungen, soweit nicht durch die betroffene Partei zu vertreten.
- Rechtsfolge. Solange ein Ereignis höherer Gewalt andauert, ruhen die hiervon betroffenen Leistungspflichten. Die Parteien werden einander unverzüglich in Textform informieren und bemühen sich nach Treu und Glauben um eine sachgerechte Lösung.
- Kündigungsrecht. Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als sechzig (60) Kalendertage, ist jede Partei berechtigt, den hiervon betroffenen Vertragsteil außerordentlich zu kündigen. Bereits entstandene Provisionsansprüche bleiben unberührt.
- Eigentum von RedSun. Sämtliche Marken, Logos, Designs, Software, Datenbanken, Dokumentvorlagen, KI-Modelle, Algorithmen und sonstigen Schutzrechte an und im Zusammenhang mit der Plattform stehen ausschließlich RedSun oder ihren Lizenzgebern zu. Der Vermittlungsvertrag begründet keinerlei Rechtsübertragung, sondern lediglich ein zeitlich auf die Vertragslaufzeit und sachlich auf die bestimmungsgemäße Plattformnutzung beschränktes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht.
- Nutzungsrechte an Nutzerinhalten. Der Nutzer räumt RedSun an den von ihm in die Plattform eingestellten Inhalten — soweit für den Betrieb der Plattform und die Vermittlung erforderlich — ein einfaches, räumlich unbegrenztes, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht ein, insbesondere zur Vervielfältigung, Bearbeitung, Anzeige, Übersetzung und Speicherung.
- Referenznennung. RedSun darf mit vermittelten oder realisierten PV- und Batteriespeicher-Projekten referenzieren und hierfür Standortangaben, anonymisierte Eckdaten, Bildmaterial und Ertragsdaten verwenden (z. B. Newsletter, Webseiten, Partnerauftritte). Der Nutzer kann der Verwendung seines Firmenlogos jederzeit in Textform widersprechen.
- Rückgabe / Löschung. Bei Vertragsende erlöschen die in Ziff. 1 und 2 eingeräumten Nutzungsrechte. Datenbestände werden nach Maßgabe gesetzlicher Aufbewahrungspflichten zurückgehalten und sodann gelöscht.
- Open-Source. Soweit auf der Plattform Open-Source-Komponenten zum Einsatz kommen, gelten ergänzend die jeweiligen Lizenzbedingungen.
- Verantwortlicher. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Plattformnutzung ist RedSun Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Einzelheiten — insbesondere zu Verarbeitungstätigkeiten, Empfängern, Aufbewahrungsfristen, Drittlandstransfers, Betroffenenrechten, Account-Löschung sowie zu extern nachgeladenen Ressourcen (Schriftarten, CDN-Inhalte) — ergeben sich aus der jeweils geltenden Datenschutzerklärung unter www.redsun-invest.de/datenschutz, die Bestandteil dieser AGB ist.
- Zweckbindung & Verbot des Datenhandels. RedSun verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Erfüllung des Plattform-Verhältnisses, zur Vermittlung, zur Rechnungsstellung und zur Wahrung gesetzlicher Pflichten. E-Mail-Adressen werden ausschließlich für vertragsbezogene Benachrichtigungen, Plattform-Mitteilungen und — nur mit gesonderter, jederzeit widerruflicher Einwilligung — für den Newsletter verwendet. Eine Weitergabe oder ein Verkauf personenbezogener Daten an Adresshändler, Werbenetzwerke, Datenbroker oder vergleichbare Stellen findet nicht statt.
- Aggregierte Daten. RedSun ist berechtigt, anonymisierte bzw. aggregierte Informationen über den Verlauf von Anfragen, Auktionen und Transaktionen sowie das Verhalten der Nutzer zu speichern und für eigene Zwecke — insbesondere für Marketing-, Statistik- und Präsentationszwecke — zu nutzen und Dritten offenzulegen. Ein Personenbezug ist hierbei ausgeschlossen.
- Vertragsdaten. RedSun ist während der Vertragslaufzeit berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung vom Nutzer erhaltenen Unternehmens- sowie — soweit erforderlich — personenbezogenen Ansprechpartner-Daten zum Zwecke der Vertragserfüllung, Vertragsverwaltung und Plattformbereitstellung zu speichern und zu verarbeiten. Im Einzelnen ist der Nutzer damit einverstanden, dass RedSun:
- Stammdaten (Unternehmens-, Kontakt- und Rechnungsdaten) sowie Aktualisierungen speichert;
- vom Nutzer eigenständig auf der Plattform eingepflegte Firmenpräsentationsdaten im öffentlichen und/oder geschlossenen Bereich der Plattform für andere registrierte und — soweit vom Nutzer freigegeben — nicht registrierte Nutzer zum Abruf bereit hält;
- Inhalt und Verlauf der über die Plattform abgewickelten Transaktionen speichert und im erforderlichen Umfang an die beteiligten Nutzer weiterleitet, sowie — wenn vom Nutzer als „öffentlich" gekennzeichnet — in anonymisierter oder pseudonymisierter Form im öffentlichen Bereich vorhält.
- Vertraulichkeit. RedSun behandelt alle als vertraulich gekennzeichneten oder erkennbar Geschäfts- bzw. Betriebsgeheimnisse darstellenden Daten vertraulich und verwendet sie nur nach Maßgabe dieser AGB oder einer gesonderten Vereinbarung. Gesetzliche oder behördliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt; RedSun wird den Nutzer — soweit rechtlich zulässig — vorab informieren.
- Auftragsverarbeitung. Soweit RedSun im Rahmen einer Beratungs- oder Zusatzleistung personenbezogene Daten im Auftrag des Nutzers verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO; der Standardvertrag von RedSun ist auf Anforderung erhältlich.
- Drittlandstransfer. Soweit personenbezogene Daten in Drittländer übermittelt werden, erfolgt dies ausschließlich auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses oder geeigneter Garantien gem. Art. 46 DSGVO (insb. Standardvertragsklauseln nach Beschluss (EU) 2021/914 nebst ggf. erforderlicher Transfer Impact Assessment).
- Betroffenenrechte. Nutzer haben Anspruch auf kostenfreie Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit sowie Widerspruch nach Maßgabe der DSGVO, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
- Datenschutzbeauftragter. Anfragen zum Datenschutz sind zu richten an [email protected].
- Aufrechnungsverbot. Der Nutzer kann gegen Forderungen von RedSun nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Gleiches gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten; ein Zurückbehaltungsrecht kann der Nutzer nur ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
- Abtretung durch RedSun. RedSun ist berechtigt, Forderungen aus diesen AGB ganz oder teilweise an Dritte abzutreten; der Nutzer stimmt dem hiermit ausdrücklich zu. Tritt RedSun Ansprüche zur Durchsetzung an eine in Deutschland ansässige Gesellschaft ab, kann — soweit zulässig — der Gerichtsstand am Sitz dieser Gesellschaft vereinbart werden.
- Abtretungsverbot für Nutzer. Eine teilweise oder vollständige Übertragung von Rechten oder Pflichten des Nutzers aus dem Vertrag mit RedSun auf Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von RedSun zulässig.
- Anzeigepflicht. Ein Wechsel der unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligung am Nutzer (mehr als 50 % der Stimmrechte oder Geschäftsanteile) sowie eine Veräußerung wesentlicher Vermögenswerte im Wege eines Asset Deals ist RedSun unverzüglich, spätestens binnen zehn (10) Geschäftstagen, anzuzeigen.
- Sonderkündigungsrecht. RedSun ist im Fall einer wesentlichen Änderung der Beteiligungsverhältnisse oder eines Asset Deals berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von dreißig (30) Tagen außerordentlich zu kündigen, sofern hierdurch berechtigte Interessen von RedSun (insbesondere Wettbewerbs- oder Vertraulichkeitsinteressen) berührt werden.
- Insolvenz. Bei Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, bei Anordnung von Sicherungsmaßnahmen nach §§ 21 ff. InsO oder bei Eröffnung eines vergleichbaren Verfahrens (StaRUG, ausländische Verfahren) ist RedSun zur sofortigen außerordentlichen Kündigung berechtigt; bereits geschuldete Provisionen bleiben fällig.
- Vertragsübernahme. RedSun ist berechtigt, den Vertrag im Rahmen einer Umstrukturierung, Umwandlung oder eines Unternehmensverkaufs auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen; der Nutzer stimmt einer solchen Vertragsübernahme bereits jetzt zu, sofern der Rechtsnachfolger sämtliche Pflichten aus diesem Vertrag übernimmt.
- Zugang. Mitteilungen, die an die im Account hinterlegte E-Mail-Adresse oder Postanschrift gesendet werden, gelten als zugegangen, sobald sie in den Empfangsbereich des Nutzers gelangt sind. Die Beweislast trägt der Absender.
- Plattformmitteilung. Mitteilungen über die plattformeigene Nachrichtenfunktion gelten als in Textform übermittelt.
- Formvorschriften. Wo diese AGB Schriftform vorsehen, genügt — soweit gesetzlich zulässig — auch eine qualifizierte elektronische Signatur i.S.d. eIDAS-VO oder ein Austausch über die Plattformfunktion „Vertragsabschluss" mit beiderseitiger Bestätigung.
- Doppelte Schriftformklausel. Änderungen, Ergänzungen und Aufhebungen dieses Vertrags bedürfen mindestens der Textform; dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
- Sprache. Vertrags-, Verhandlungs- und Korrespondenzsprache ist Deutsch. Soweit Übersetzungen bereitgestellt werden, dienen sie ausschließlich der Erleichterung; im Konfliktfall ist die deutsche Fassung verbindlich.
- Erfüllungsort. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus diesem Vertrag ist Heidelberg, Bundesrepublik Deutschland.
- Mediation. Vor Anrufung der ordentlichen Gerichte werden die Parteien Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag zunächst durch ein Mediationsverfahren nach der Mediationsordnung des Deutschen Instituts für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS-MedO) am Sitz von RedSun in Heidelberg beizulegen versuchen. Die Mediation dauert höchstens drei (3) Monate ab Einleitung; danach steht der Rechtsweg offen. Eilrechtsschutz, einstweilige Verfügungen, dingliche Sicherungsmaßnahmen und Mahnverfahren sind hiervon ausgenommen.
- Gerichtsstand. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag — einschließlich Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Wirksamkeit oder die Beendigung — ist Heidelberg, soweit der Nutzer Kaufmann i.S.d. HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. RedSun ist berechtigt, den Nutzer auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
- Rechtswahl. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Verweisungsnormen, soweit diese die Anwendung ausländischen Rechts zur Folge hätten.
- Vorrang. Die Rechte und Pflichten der Parteien ergeben sich ausschließlich aus diesem Vertrag. Vorvertragliche Erklärungen, Angebote und Korrespondenz werden hierdurch ersetzt. Nebenabreden bestehen nicht.
- Fristenberechnung. Fristen beginnen — soweit sie an das Vertragsende anknüpfen — mit Beendigung des Vertrages. Im Übrigen gelten §§ 187 ff. BGB. Ist eine Frist unangemessen oder unwirksam, gilt automatisch die nächstliegende angemessene Frist, soweit keine gesetzliche Mindest- oder Höchstdauer maßgeblich ist.
- Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt — vorbehaltlich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Unzulässigkeit geltungserhaltender Reduktion bei AGB — eine zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Vertragslücken.
- Überschriften. Überschriften dienen ausschließlich der Übersicht und sind für die Auslegung des Vertrages nicht maßgeblich.
- Verzicht. Verzichtet RedSun in einem Einzelfall auf die Geltendmachung von Rechten oder Ansprüchen, liegt darin kein Verzicht für weitere oder künftige Fälle.
- Originale. Sofern dieser Vertrag in Schriftform geschlossen wird, erhält jede Partei ein Original. Bei elektronischem Abschluss gilt das beiderseits qualifiziert signierte oder über die Plattform bestätigte Dokument als verbindliches Original.
- Inkrafttreten. Diese AGB treten am 01. Juni 2026 in Kraft und ersetzen alle vorherigen Fassungen. Auf vor dem Inkrafttreten geschlossene Verträge finden sie nach Maßgabe von § 1 Ziff. 7 (Änderungsmechanismus) Anwendung.
Im Bieth 36, 69124 Heidelberg
vertreten durch die Geschäftsführung Ort, Datum · Unterschrift / Stempel
[Straße, Hausnummer]
[PLZ, Ort] Ort, Datum · Unterschrift / Stempel
RedSun GmbH
Im Bieth 36 · 69124 Heidelberg
Bundesrepublik Deutschland
Eingetragen im Handelsregister des AG Mannheim · HRB-Nummer auf Anforderung
[email protected]
Reaktion innerhalb von 2 Geschäftstagen.
[email protected]
Für Fragen zu AGB, Verträgen, Provisionen, Audit.
[email protected]
Internes Beschwerdemanagement gem. Art. 11 P2B-VO und Art. 20 DSA. Bestätigung binnen 5 Geschäftstagen, Entscheidung binnen 14 Geschäftstagen.
[email protected]
Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch nach Art. 15 ff. DSGVO. Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (LfDI Baden-Württemberg).
[email protected]
Anonyme oder offene Meldung von Rechtsverstößen. Vertrauliche Behandlung garantiert; Repressalien ausgeschlossen.
Streitigkeiten werden vorrangig durch Mediation am Sitz von RedSun in Heidelberg beizulegen versucht (DIS-MedO, vgl. § 23 Ziff. 2). RedSun ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Verbraucherschlichtungsverfahren teilzunehmen — die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer.
- BaFin — bei finanzaufsichtsrechtlichen Anliegen
- Bundesnetzagentur — bei energierechtlichen Anliegen
- LfDI Baden-Württemberg — bei Datenschutzanliegen
- Wettbewerbszentrale — bei wettbewerbsrechtlichen Anliegen