Allgemeine
Geschäfts­bedingungen

der RedSun GmbH für die Nutzung der unter www.redsun-invest.de betriebenen weltweiten digitalen Handels- und Dienstleistungs­plattform für den Kauf, Verkauf, die Vermittlung und den Handel von Photovoltaik­projekten, Batterie­speicher­systemen, Komponenten, Energie­produkten, Emissions­zertifikaten (CO₂-Zertifikaten) und damit verbundenen Energie­dienst­leistungen.

Fassung
3.0
Stand
01. Juni 2026
Geltungsbereich
Bundesrepublik Deutschland
Adressat
Unternehmer i.S.d. § 14 BGB
Sprache
Deutsch (Übersetzungen unverbindlich)
Herausgeberin
RedSun GmbH
Im Bieth 36, 69124 Heidelberg
Bundesrepublik Deutschland
Vertreten durch die Geschäftsführung. Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim, HRB [•]. USt-IdNr. DE [•].
RedSun GmbH · Legal
AGB · Fassung 3.0 · 01.06.2026
Inhaltsverzeichnis
24 Paragraphen · 4 Teile
— Übersicht Was Sie in diesem Dokument finden.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das gesamte Rechtsverhältnis zwischen der RedSun GmbH und ihren unternehmerischen Nutzern. Sie sind in vier Teile gegliedert: Grundlagen, Pflichten der Parteien, Wirtschaftsklauseln und Schluss­bestimmungen.

Teil IGrundlagen & Vertragsschluss
§ 1Geltungsbereich, Vertragsparteien, Vorrangregelung03
§ 2Begriffsbestimmungen (Definitionskatalog)04
§ 3Registrierung, Vertragsschluss, Laufzeit, Kündigung05
§ 4Leistungsbild der Plattform; Service Level; Wartung06
Teil IIPflichten der Parteien
§ 5Allgemeine Nutzerpflichten; Account-Sicherheit; Sperrung07
§ 6Besondere Pflichten der Anbieter; Auskunfts- und Buchprüfungsrechte08
§ 7Besondere Pflichten der Interessenten; Wahrheits­versicherung09
§ 8Vermittlung von Kaufverträgen; Anzahlung; Rücktritt10
Teil IIIWirtschaftsklauseln & Compliance
§ 9Quellenschutz, Vertraulichkeit, Anti-Circumvention11
§ 10Vertragsstrafen; pauschalierter Schadensersatz; § 343 BGB12
§ 11Vorkaufsrecht; Folgegeschäfte; Wiedervermarktung13
§ 12Vermittlungsprovision; Abrechnung; Audit14
§ 13Hinweis auf Kooperationspartner; keine Finanzierungsvermittlung15
§ 14Plattform-Compliance (P2B-VO, DSA, LkSG, GwG, Embargo, Sanktionen)16
§ 15Verantwortlichkeit für Inhalte; Freistellung17
§ 16Haftungsbeschränkung; Verjährung18
§ 17Höhere Gewalt; Leistungsstörungen außerhalb Einflussbereich19
§ 18Geistiges Eigentum; Lizenz; Referenznennung19
Teil IVSchlussbestimmungen
§ 19Datenschutz; Auftrags­verarbeitung; Drittlandstransfer20
§ 20Aufrechnung; Zurückbehaltung; Abtretung21
§ 21Change of Control; Insolvenz; Vertragsübernahme21
§ 22Mitteilungen; Schriftform; Sprache22
§ 23Erfüllungsort; Mediation; Gerichtsstand; Rechtswahl22
§ 24Schlussbestimmungen; Salvatorische Klausel23
Inhalt · TOC
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RedSun GmbH · Legal
Teil I · Grundlagen & Vertragsschluss
Teil I · Grundlagen & Vertragsschluss
§§ 1 – 4
§ 1 · Geltungsbereich, Vertragsparteien, Vorrangregelung Was diese AGB regeln — und ausschließen.

§ 1 · Maxime

Diese AGB sind abschließend. Mündliche oder konkludente Neben­abreden bestehen nicht und entfalten keine Wirkung; sie werden ausdrücklich ausgeschlossen (vgl. § 22 Ziff. 4 zur doppelten Schrift­form­klausel).

§ 1 · Geltungsbereich
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RedSun GmbH · Legal
Teil I · Grundlagen & Vertragsschluss
§ 2 · Begriffsbestimmungen Definitionskatalog — wer was bedeutet.

Für die Auslegung dieser AGB sowie aller darauf bezugnehmenden Einzelvereinbarungen gelten die nachfolgenden Definitionen. Begriffe in der Einzahl umfassen die Mehrzahl und umgekehrt; Begriffe in der männlichen Form umfassen sämtliche Geschlechter. Verweise auf Gesetze beziehen sich auf die jeweils geltende Fassung.

§ 2 · Definitionen
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Teil I · Grundlagen & Vertragsschluss
§ 3 · Registrierung, Vertragsschluss, Laufzeit, Kündigung Wie der Vertrag entsteht — und wieder endet.

Hinweis

Die Erst­laufzeit von 24 Monaten dient der Amortisation der Onboarding-, Identifizierungs- und Plattform­bereit­stellungs­kosten und ist nach § 305c und § 307 BGB im B2B-Verkehr zulässig (vgl. BGH, Urt. v. 24. März 2010 — VIII ZR 178/08).

§ 3 · Vertragsschluss & Laufzeit
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Teil I · Grundlagen & Vertragsschluss
§ 4 · Leistungsbild der Plattform · Service Level · Wartung Was RedSun schuldet — und was nicht.

SLA · Kennzahlen im Überblick
§ 4 · Leistungsbild & SLA
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Teil II · Pflichten der Parteien
Teil II · Pflichten der Parteien
§§ 5 – 8
§ 5 · Allgemeine Nutzerpflichten · Account-Sicherheit · Sperrung Was vom Nutzer erwartet wird.

§ 5 · Nutzerpflichten
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Teil II · Pflichten der Parteien
§ 6 · Besondere Pflichten der Anbieter · Auskunfts- und Buchprüfungsrechte Wer einstellt, schuldet Wahrheit, Vollständigkeit, Transparenz.

Verzugsfolge

Bei Verstoß gegen Ziff. 4 oder Ziff. 5 (unter­lassene oder verspätete Mitteilung) gilt — neben der Vertragsstrafe nach § 10 — die widerlegbare Vermutung, dass die Provision in der höchsten plattformüblichen Höhe geschuldet ist; die Beweislast für eine niedrigere Provision trifft den Anbieter.

§ 6 · Anbieterpflichten
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Teil II · Pflichten der Parteien
§ 7 · Besondere Pflichten der Interessenten · Wahrheitsversicherung Wer anfragt, schuldet ein vollständiges Bild.

§ 7 · Interessentenpflichten
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Teil II · Pflichten der Parteien
§ 8 · Vermittlung von Kaufverträgen · Anzahlung · Rücktritt Wie ein Geschäft über die Plattform tatsächlich zustande kommt.

§ 8 · Vermittlung & Anzahlung
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Teil III · Wirtschaftsklauseln & Compliance
Teil III · Wirtschaftsklauseln & Compliance
§§ 9 – 18
§ 9 · Quellenschutz · Vertraulichkeit · Anti-Circumvention Die wirtschaftliche Lebensader der Plattform.

§ 9 · Quellenschutz
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Teil III · Wirtschaftsklauseln & Compliance
§ 10 · Vertragsstrafen · pauschalierter Schadensersatz · § 343 BGB Der Preis des Verstoßes — kalkulierbar, abschreckend, gerichtsfest.

Vertragsstrafen werden ausschließlich für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verstöße verwirkt. Einfache Fahrlässigkeit löst keine Vertragsstrafe aus. Ist eine verwirkte Vertragsstrafe nach den Umständen des Einzelfalls unverhältnismäßig hoch, kann sie auf Antrag des Nutzers durch das zuständige Gericht gemäß § 343 BGB auf einen angemessenen Betrag herabgesetzt werden. Mehrere Verstöße werden gesondert sanktioniert.

Strafkatalog
§ 10 · Strafkatalog
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Teil III · Wirtschaftsklauseln & Compliance
§ 11 · Vorkaufsrecht · Folgegeschäfte · Wiedervermarktung Die Anlage bleibt im RedSun-Ökosystem.

Hinweis · Form

Das Vorkaufsrecht ist schuldrechtlich, nicht dinglich. Eine Eintragung im Grund­buch ist nicht vorgesehen. Auf Verlangen von RedSun ist der Käufer jedoch verpflichtet, an einer notariellen Bestätigung zur Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienst­barkeit oder Auflassungs­vormerkung mit­zuwirken, soweit dies wirtschaftlich angemessen ist.

§ 11 · Vorkaufsrecht
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Teil III · Wirtschaftsklauseln & Compliance
§ 12 · Vermittlungsprovision · Abrechnung · Audit Wie, wann und wofür RedSun verdient.

Rechnungslauf · Übersicht
§ 12 · Provision & Audit
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Teil III · Wirtschaftsklauseln & Compliance
§ 13 · Hinweis auf Kooperationspartner · Keine Finanzierungsvermittlung Information statt Vermittlung — keine § 34c GewO-Tätigkeit.

RedSun ist Betreiberin eines B2B-Marktplatzes für Photovoltaik- und Speicher­geschäfte — keine Finanzierungs­vermittlerin. RedSun verfügt nicht über eine Erlaubnis nach § 34c GewO, § 34i GewO oder vergleichbare Erlaubnisse für die Vermittlung von Finanzierungs- oder Anlage­produkten und übt entsprechend keine Vermittlungs- oder Beratungs­tätigkeit in diesem Bereich aus. Die nachstehenden Regelungen dienen ausschließlich der Klarstellung dieser Grenzziehung.

Klare Linie

Auch wenn ein RedSun-Berater im Gespräch auf Kooperations­partner hinweist, ist dies keine Vermittlung und keine Empfehlung im Rechts­sinne. Berater dürfen keine Angebote vergleichen, keine konkreten Konditionen besprechen und keine Anfragen weiterleiten. Verstöße gegen diese Linie sind im Berater-Kooperations­vertrag (§ 3 Ziff. 2 dort) gesondert sanktioniert.

§ 13 · Kooperationspartner
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Teil III · Wirtschaftsklauseln & Compliance
§ 14 · Plattform-Compliance — P2B-VO · DSA · LkSG · GwG · Sanktionen Das regulatorische Korsett, in dem die Plattform agiert.

§ 14 · Compliance
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Teil III · Wirtschaftsklauseln & Compliance
§ 15 · Verantwortlichkeit für Inhalte · Freistellung Wer einstellt, haftet — und stellt RedSun von Dritten frei.

§ 16 · Haftungsbeschränkung · Verjährung Eine gerichtsfeste, AGB-rechtlich tragfähige Begrenzung.

§§ 15 · 16 · Inhalt & Haftung
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Teil III · Wirtschaftsklauseln & Compliance
§ 17 · Höhere Gewalt · Leistungsstörungen außerhalb des Einflussbereichs Wenn die Welt aufhört, mitzuspielen.

§ 18 · Geistiges Eigentum · Lizenzeinräumung · Referenznennung Marken, Daten, Inhalte — wer was darf.

§§ 17 · 18 · Force Majeure & IP
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Teil IV · Schlussbestimmungen
Teil IV · Schlussbestimmungen
§§ 19 – 24
§ 19 · Datenschutz · Auftragsverarbeitung · Drittlandstransfer DSGVO-konform und revisionssicher.

§ 19 · Datenschutz
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Teil IV · Schlussbestimmungen
§ 20 · Aufrechnung · Zurückbehaltung · Abtretung Klarheit über finanzielle Bewegungen.

§ 21 · Change of Control · Insolvenz · Vertragsübernahme Schutz vor stillen Eigentümer­wechseln und Insolvenz­risiken.

§§ 20 · 21 · Aufrechnung & CoC
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RedSun GmbH · Legal
Teil IV · Schlussbestimmungen
§ 22 · Mitteilungen · Schriftform · Sprache Wie kommuniziert wird — verbindlich und nachweisbar.

§ 23 · Erfüllungsort · Mediation · Gerichtsstand · Rechtswahl Heidelberg. Deutsches Recht. Mediation vor Klage.

§§ 22 · 23 · Mitteilungen & Forum
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Teil IV · Schlussbestimmungen
§ 24 · Schlussbestimmungen · Salvatorische Klausel Die Rückfall­regelungen, die jeden Vertrag erst gerichtsfest machen.


Herausgeberin
RedSun GmbH
Im Bieth 36, 69124 Heidelberg
vertreten durch die Geschäftsführung
Ort, Datum  ·  Unterschrift / Stempel
Nutzer
[Firma / Unternehmen]
[Straße, Hausnummer]
[PLZ, Ort]
Ort, Datum  ·  Unterschrift / Stempel
§ 24 · Schluss & Unterschriften
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RedSun GmbH · Legal
Anhang · Annex
Anhang I
Kontakt & zuständige Stellen
— Anhang I Kontaktstellen für AGB, Compliance & Datenschutz.

Vertragspartnerin

RedSun GmbH
Im Bieth 36 · 69124 Heidelberg
Bundesrepublik Deutschland
Eingetragen im Handelsregister des AG Mannheim · HRB-Nummer auf Anforderung

Allgemeine Anfragen

[email protected]
Reaktion innerhalb von 2 Geschäftstagen.

Vertrag & Recht

[email protected]
Für Fragen zu AGB, Verträgen, Provisionen, Audit.

Compliance & Beschwerden

[email protected]
Internes Beschwerde­management gem. Art. 11 P2B-VO und Art. 20 DSA. Bestätigung binnen 5 Geschäftstagen, Entscheidung binnen 14 Geschäftstagen.

Datenschutz

[email protected]
Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch nach Art. 15 ff. DSGVO. Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichts­behörde (LfDI Baden-Württemberg).

Hinweisgeber (HinSchG)

[email protected]
Anonyme oder offene Meldung von Rechts­verstößen. Vertrauliche Behandlung garantiert; Repressalien ausgeschlossen.

Außergerichtliche Streit­beilegung

Streitig­keiten werden vorrangig durch Mediation am Sitz von RedSun in Heidelberg beizulegen versucht (DIS-MedO, vgl. § 23 Ziff. 2). RedSun ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Verbraucher­schlichtungs­verfahren teilzunehmen — die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer.

Aufsichts- und Behördenwege
  • BaFin — bei finanzaufsichts­rechtlichen Anliegen
  • Bundesnetzagentur — bei energierechtlichen Anliegen
  • LfDI Baden-Württemberg — bei Datenschutz­anliegen
  • Wettbewerbszentrale — bei wettbewerbs­rechtlichen Anliegen
Anhang I · Kontakte
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