Investment Markt
& Ausschreibung — erklärt.
Es gibt in Deutschland drei Wege, wie der Strom einer PV-Anlage vergütet wird. Welcher gilt, hängt vor allem von der Anlagengröße ab. Wir erklären alle drei verständlich, zeigen die Unterschiede — und bewerten keinen als besser oder schlechter.

Jede PV-Anlage speist Strom ins Netz — vergütet wird er auf einem von drei Wegen. Die Größe der Anlage entscheidet, welcher.
Ein gesetzlich festgelegter Cent-Betrag pro Kilowattstunde — über 20 Jahre garantiert. Der einfachste Weg, vor allem für kleinere Anlagen.
Der Strom wird über einen Vermarkter an der Börse verkauft. Die „Marktprämie“ gleicht die Differenz zum gesetzlichen Wert aus.
Große Anlagen bewerben sich mit einem Gebot bei der Bundesnetzagentur. Wer den Zuschlag erhält, bekommt seinen gebotenen Wert.
Anlagen bis 100 kWp (umgangssprachlich „bis 99,99 kWp“) können die feste Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz wählen. Der Staat garantiert hier einen festen Betrag pro eingespeister Kilowattstunde — für 20 Jahre plus das Inbetriebnahmejahr.
- Fester Satz: der Vergütungssatz steht bei Inbetriebnahme fest und ändert sich nicht.
- Kein Marktrisiko: Schwankungen an der Strombörse spielen keine Rolle.
- Einfach: kein Vermarkter, kein Gebot — die einfachste Variante.
Ab 100 kWp ist die Direktvermarktung verpflichtend. Der Strom wird nicht mehr fest vergütet, sondern über einen Dienstleister an der Strombörse verkauft. Damit die Einnahmen planbar bleiben, zahlt der Staat zusätzlich die Marktprämie.
- Marktprämie: die Differenz zwischen Börsenpreis und „anzulegendem Wert“ wird ausgeglichen.
- Vermarkter nötig: ein Dienstleister übernimmt Verkauf & Prognose — gegen ein Entgelt.
- Chance & Risiko: bei hohen Börsenpreisen kann der Erlös über dem festen Satz liegen.
Große Anlagen erhalten ihre Vergütung nicht automatisch, sondern müssen sich in einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur mit einem Gebot bewerben. Wer einen Zuschlag bekommt, erhält den gebotenen Wert als Basis für seine Marktprämie.
- Gebot statt fester Satz: man bietet selbst einen Cent-Wert pro kWh.
- Sicherheitsleistung: bei Gebotsabgabe wird eine Sicherheit (je kW Gebotsmenge) hinterlegt — sie schützt vor unrealistischen Geboten und wird später erstattet.
- Feste Termine: Gebotsrunden finden zu festen Stichtagen statt — danach folgt die Realisierungsfrist (meist rund 2 Jahre bis zur Inbetriebnahme).
Aktuell müssen nur Anlagen über 1 MWp in die Ausschreibung. Für Aufdachanlagen ist geplant, diese Grenze auf 750 kWp abzusenken — das entsprechende Gesetz ist jedoch noch nicht ratifiziert. Eine Einführung wird im kommenden Jahr erwartet.
Stand: geplant, noch nicht in KraftStellen Sie Größe und Ertrag ein — der Rechner zeigt den passenden Vergütungsweg und eine grobe Schätzung der jährlichen Einnahmen.
Neutral nebeneinander — keiner ist grundsätzlich besser, sie passen zu unterschiedlichen Anlagengrößen.
Wir helfen Ihnen, den richtigen Vergütungsweg zu verstehen und einzuordnen — unabhängig und verständlich.
Diese Seite dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung dar. Werte und Vergütungslogik orientieren sich am EEG-Rechner von tools.interconnector.de; maßgeblich ist stets das aktuell gültige Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie die jeweils gültigen Ausschreibungsbedingungen der Bundesnetzagentur.