Kooperations­vertrag

über die selbständige Beratungs- und Vermittlungs­tätigkeit für die unter www.redsun-invest.de betriebene weltweite digitale Handels- und Dienstleistungs­plattform für Photovoltaik­projekte, Batterie­speicher­systeme, Komponenten, Energie­produkte und damit verbundene Energie­dienst­leistungen.

Auftraggeberin
RedSun GmbH
Im Bieth 36, 69124 Heidelberg
Bundesrepublik Deutschland
Vertreten durch die Geschäftsführung: Niklas Baumgärtner & Vojo Markovic
Eingetragen im Handelsregister AG Mannheim, HRB [Nr.]
— nachfolgend „RedSun" —
Berater (Auftragnehmer)
[Vor- und Nachname / Firma]
[Straße, Hausnummer]
[PLZ, Ort]

Steuer-Nr. / USt-IdNr.: [Nr.]
— nachfolgend „Berater" —
Fassung
1.0 — Stand 01. Juni 2026
Vertragstyp
Freie Mitarbeit · selbständige Vermittlung
(kein Arbeitsverhältnis i.S.d. ArbGG)
Anwendbares Recht
Recht der Bundesrepublik Deutschland
Gerichtsstand Heidelberg
RedSun GmbH · Legal
Kooperationsvertrag · Fassung 1.0
Teil I · Grundlagen
Präambel · §§ 1 – 2
Präambel Das RedSun-Berater-Modell.

RedSun betreibt unter www.redsun-invest.de eine weltweite digitale Handels- und Dienst­leistungs­plattform für den Kauf, Verkauf, die Vermittlung und den Handel von Photovoltaik­projekten, Batterie­speicher­systemen, Komponenten, Energie­produkten und damit verbundenen Energie­dienst­leistungen. Im Vermittlungs­modell der RedSun fungiert der Berater als alleiniger persönlicher Ansprechpartner sowohl für den Projekt­verkäufer als auch für den Projekt­käufer (Investor): Beide Seiten kommunizieren ausschließlich über den Berater. Der Berater betreut, qualifiziert und führt die Geschäfts­bahnung; eine direkte Anbahnung oder Vertrags­schließung zwischen Verkäufer und Investor unter Umgehung von RedSun findet nicht statt.

RedSun selbst tritt im Außenverhältnis als Zwischenerwerberin auf: Sobald sich der Investor verbindlich zum Erwerb verpflichtet, schließt RedSun mit dem Projekt­verkäufer einen eigenen Kauf­vertrag (Erwerb) und veräußert das Projekt anschließend an den Investor (Weiterverkauf). Hierdurch werden Quellen­schutz, Vertraulichkeit der Anbieter- und Investoren­identitäten sowie die wirtschaftliche Trennung der Geschäfts­ebenen sichergestellt.

VerkäuferProjekt­anbieter
→
Beraterpersönliche Beratung
→
RedSunZwischen­erwerb
 
 
Beraterpersönliche Beratung
→
InvestorEndkäufer
Vermittlungs­flow · RedSun ist Zwischenkäufer · Berater ist alleiniger Ansprechpartner beider Seiten
§ 1 · Vertragsgegenstand Was der Berater für RedSun erbringt.

§ 2 · Rolle & Auftreten des Beraters Im Außen­verhältnis stets als RedSun-Berater.

Präambel · §§ 1 · 2
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RedSun GmbH · Legal
Teil II · Pflichten der Parteien
Teil II · Pflichten der Parteien
§§ 3 – 4
§ 3 · Pflichten des Beraters Sorgfalt, Dokumentation, Loyalität.

§ 4 · Pflichten der RedSun GmbH Plattform, Material, Zahlungs­fluss.

§§ 3 · 4 · Pflichten
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Teil III · Vergütung & Stufen
Teil III · Vergütung
§ 5 · Stufensystem & Provisionen
§ 5 · Vergütung & Provisions­staffel Vier Stufen, fünf Asset-Klassen.

Die Provisions­vergütung des Beraters richtet sich nach (i) der Asset-Klasse des vermittelten Geschäfts und (ii) der jeweils erreichten Vergütungsstufe. Maßgeblich für die Stufen­einordnung ist das kumulierte, durch den Berater seit Vertragsbeginn vermittelte und durch RedSun vollständig abgewickelte Volumen, getrennt geführt nach PV (kWp) und Batterie­speicher (kW). Sämtliche Beträge verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

5.1 · Stufensystem
StufeKumuliertes VolumenPV (kWp)BESS (kW)
Stufe I — Starter0 – 5.000GrundsatzGrundsatz
Stufe II — Advisor5.001 – 15.000++
Stufe III — Senior15.001 – 50.000++++
Stufe IV — Partnerab 50.001Spitzen­satzSpitzen­satz

Die Einordnung in eine höhere Stufe wirkt ab dem ersten Geschäft, mit dem die jeweilige Schwelle überschritten wird. Bereits abgeschlossene Geschäfte werden nicht nachträglich aufgewertet (keine Rück­wirkung). PV- und BESS-Stufen werden getrennt geführt.

5.2 · PV — Projektrechte (Aufdach & Freifläche)
StufeVolumen kWpProvisionBemessungs­grundlage
I — Starter0 – 5.0005,00 €/kWpbaubare PV-Leistung (PV*SOL)
II — Advisor5.001 – 15.0007,00 €/kWpbaubare PV-Leistung (PV*SOL)
III — Senior15.001 – 50.0009,00 €/kWpbaubare PV-Leistung (PV*SOL)
IV — Partnerab 50.00112,00 €/kWpbaubare PV-Leistung (PV*SOL)
5.3 · PV — Schlüssel­fertig (Aufdach & Freifläche)
StufeVolumen kWpProvisionBemessungs­grundlage
I — Starter0 – 5.0002,00 %Netto-Projektpreis (EPC)
II — Advisor5.001 – 15.0002,50 %Netto-Projektpreis (EPC)
III — Senior15.001 – 50.0003,00 %Netto-Projektpreis (EPC)
IV — Partnerab 50.0013,50 %Netto-Projektpreis (EPC)
5.4 · Batteriespeicher — Projektrechte (Schwarm- & Großbatterie­speicher)
StufeVolumen kWProvisionBemessungs­grundlage
I — Starter0 – 5.0004,00 €/kWbaubare Speicher­leistung
II — Advisor5.001 – 15.0006,00 €/kWbaubare Speicher­leistung
III — Senior15.001 – 50.0008,00 €/kWbaubare Speicher­leistung
IV — Partnerab 50.00110,00 €/kWbaubare Speicher­leistung
§ 5 · Vergütung (I)
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Teil III · Vergütung & Team
5.5 · Batteriespeicher — Schlüssel­fertig (Schwarm- & Großbatterie­speicher)
StufeVolumen kWProvisionBemessungs­grundlage
I — Starter0 – 5.0001,50 %Netto-Projektpreis (EPC)
II — Advisor5.001 – 15.0002,00 %Netto-Projektpreis (EPC)
III — Senior15.001 – 50.0002,50 %Netto-Projektpreis (EPC)
IV — Partnerab 50.0013,00 %Netto-Projektpreis (EPC)
5.6 · Sonstige Vermittlungen
GeschäftProvisionBemessungs­grundlage
Pachtflächen Freifläche10,00 €/kWpbaubare PV-Leistung
Marktbench

Die Sätze orientieren sich an branchen­üblichen Provisionen für Photovoltaik- und BESS-Vermittlung im deutsch­sprachigen Raum (typischer Korridor: PV-Projektrechte 3 – 15 €/kWp, PV schlüssel­fertig 1,5 – 4 %, BESS 2 – 12 €/kW bzw. 1 – 3 %). RedSun überprüft die Stufen jährlich und passt sie an Markt­entwicklungen an. Wesentliche Anpassungen werden dem Berater mit einer Vorlauf­frist von drei (3) Monaten in Textform mitgeteilt.

§ 6 · Team­vergütung (Override) Differenz-Modell & 20-%-Override.

§§ 5 · 6 · Vergütung & Team
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Teil III · Abrechnung · Teil IV · Schutz
§ 7 · Entstehung, Fälligkeit, Abrechnung Wann der Anspruch wirksam wird.

§ 8 · Quellenschutz, NDA & Anti-Circumvention Die wirtschaftliche Lebens­ader der Plattform.

§§ 7 · 8 · Abrechnung & Quellenschutz
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Teil IV · Sanktionen & Haftung
Teil IV · Sanktionen & Haftung
§§ 9 – 12
§ 9 · Vertragsstrafen Kalkulier­bar, abschreckend, gerichts­fest.

Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstößen verwirkt der Berater die nachstehenden Vertrags­strafen. Eine verwirkte Strafe wird auf etwaige Schadens­ersatz­ansprüche von RedSun angerechnet, soweit sie auf demselben Lebens­sachverhalt beruhen. Ist eine Strafe nach den Umständen des Einzelfalls unverhältnis­mäßig hoch, kann sie gemäß § 343 BGB angemessen herabgesetzt werden.

TatbestandStrafeBemessung
Umgehungs­geschäft mit geschützter Quelle ohne RedSun (§ 8 Ziff. 2/3) 3× entgangene Provision, mind. 150 €/kWp (PV) bzw. 75 €/kW (BESS) Je Einzel­geschäft. Bei nicht beleg­barer konkreter Provision gilt der pauschale Satz.
Versuch der Umgehung (§ 8 Ziff. 3) 10.000 € pauschal Je Einzelfall, unabhängig vom Erfolg.
Bruch der Vertraulich­keits­pflicht (§ 8 Ziff. 1 und § 10) 25.000 € je Fall Bei andauerndem Verstoß zusätzlich 25.000 € je weiteren Kalender­monat.
Daten­missbrauch (Speicherung, Weiter­gabe, eigen­mächtige Nutzung von Verkäufer- /Investor-Daten) 15.000 € je Datensatz Mindest­strafe; konkreter Schaden bleibt vorbehalten.
Verstoß gegen Wettbewerbs- bzw. Ausschließ­lich­keits­klausel (§ 10) 2× verlorene Provision, mind. 15.000 € Je vermeintlich für Dritte vermitteltes Geschäft.
Abwerbung von Berater­kolleg:innen, Mitarbeitern oder Vertrags­partnern von RedSun 20.000 € je Person Für 12 Monate nach Vertrags­ende.
Falschdarstellung gegenüber Verkäufern/Investoren mit wirt­schaftlichem Schaden (§ 3 Ziff. 2) 5.000 € je Fall + tatsächlicher Schaden Vorsatz oder grobe Fahrlässig­keit erforderlich.
Unterlassene Anzeige eines Umgehungs­versuchs (§ 8 Ziff. 5) 5.000 € je Fall Je verschwiegenem Vorfall.
Verstoß gegen Tippgeber-Linie / Finanzierungs- oder Anlage­beratung ohne Erlaubnis (§ 3 Ziff. 3) 15.000 € je Fall + Freistellung Freistellung von Bußgeldern und Ansprüchen Dritter.

Die Geltend­machung weiter­gehender Schadens­ersatz­ansprüche und Unterlassungs­ansprüche (insb. § 6 GeschGehG) bleibt unberührt. Bei Verdacht hat der Berater auf erstes Anfordern Auskunft und Rechnungs­legung anzubieten (Stufen­klage nach § 254 ZPO).

§ 10 · Wettbewerbs­verbot & Ausschließ­lich­keit Während und nach der Zusammen­arbeit.

§ 11 · Haftung & Freistellung Beidseitig, mit Höchst­betrags­grenzen.

§§ 9 – 11 · Strafen, Wettbewerb, Haftung
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Teil V · Schluss & Unterschriften
Teil V · Schluss­bestimmungen
§§ 12 – 17
§ 12 · Laufzeit & Kündigung Unbestimmt, mit Quartals­kündigung.

§ 13 · Datenschutz

Der Berater verarbeitet personen­bezogene Daten ausschließlich nach Weisung von RedSun. Beide Parteien schließen, soweit erforderlich, einen Auftrags­verarbeitungs­vertrag i.S.d. Art. 28 DSGVO. Der Berater hält angemessene technische und organisatorische Maßnahmen vor (TLS, MFA, Need-to-Know), verpflichtet seine Mitarbeiter zur Vertraulich­keit und unterstützt RedSun bei der Wahrnehmung von Betroffenen­rechten.

§ 14 · Compliance, GwG & Sanktionen

Der Berater wirkt an den Pflichten von RedSun nach dem GwG mit (Identifizierung, wirtschaftlich Berechtigte, Sanktions­abgleich) und meldet Verdachts­momente unverzüglich. Er sichert zu, weder er selbst noch seine wirtschaftlich Berechtigten stehen auf Sanktions­listen der EU (insb. VO 269/2014, 833/2014), der USA (OFAC SDN), des Vereinigten Königreichs (UK HMT) oder der Vereinten Nationen.

§ 15 · Schluss­bestimmungen


RedSun GmbH
RedSun GmbH
Im Bieth 36, 69124 Heidelberg
vertreten durch die Geschäftsführung
Ort, Datum  ·  Unterschrift / Stempel
Berater (Auftragnehmer)
[Vor- und Nachname / Firma]
[Straße, Hausnummer]
[PLZ, Ort]
Ort, Datum  ·  Unterschrift / Stempel
§§ 12 – 15 · Schluss
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