Investment Market
Investment Markt
über die selbständige Beratungs- und Vermittlungstätigkeit für die unter www.redsun-invest.de betriebene weltweite digitale Handels- und Dienstleistungsplattform für Photovoltaikprojekte, Batteriespeichersysteme, Komponenten, Energieprodukte und damit verbundene Energiedienstleistungen.
Bundesrepublik Deutschland
Vertreten durch die Geschäftsführung: Niklas Baumgärtner & Vojo Markovic
Eingetragen im Handelsregister AG Mannheim, HRB [Nr.]
— nachfolgend „RedSun" —
[PLZ, Ort]
Steuer-Nr. / USt-IdNr.: [Nr.]
— nachfolgend „Berater" —
RedSun betreibt unter www.redsun-invest.de eine weltweite digitale Handels- und Dienstleistungsplattform für den Kauf, Verkauf, die Vermittlung und den Handel von Photovoltaikprojekten, Batteriespeichersystemen, Komponenten, Energieprodukten und damit verbundenen Energiedienstleistungen. Im Vermittlungsmodell der RedSun fungiert der Berater als alleiniger persönlicher Ansprechpartner sowohl für den Projektverkäufer als auch für den Projektkäufer (Investor): Beide Seiten kommunizieren ausschließlich über den Berater. Der Berater betreut, qualifiziert und führt die Geschäftsbahnung; eine direkte Anbahnung oder Vertragsschließung zwischen Verkäufer und Investor unter Umgehung von RedSun findet nicht statt.
RedSun selbst tritt im Außenverhältnis als Zwischenerwerberin auf: Sobald sich der Investor verbindlich zum Erwerb verpflichtet, schließt RedSun mit dem Projektverkäufer einen eigenen Kaufvertrag (Erwerb) und veräußert das Projekt anschließend an den Investor (Weiterverkauf). Hierdurch werden Quellenschutz, Vertraulichkeit der Anbieter- und Investorenidentitäten sowie die wirtschaftliche Trennung der Geschäftsebenen sichergestellt.
- Tätigkeitsumfang. Der Berater übernimmt die selbstständige Vermittlung, Beratung und Betreuung von Verkäufern und Investoren auf dem RedSun-Marktplatz. Dies umfasst insbesondere
- die Akquise und Qualifizierung von Projektverkäufern und Projekten;
- die Akquise, Qualifizierung und Begleitung von Investoren;
- die Erstellung und Pflege von Exposés gemeinsam mit RedSun;
- die Begleitung der Vertragsanbahnung zwischen Verkäufer und RedSun (Erwerb) sowie zwischen RedSun und Investor (Weiterverkauf);
- die Nachbetreuung bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung.
- Selbständigkeit. Der Berater ist freier Handelsvertreter im Sinne von §§ 84 ff. HGB. Er arbeitet selbstbestimmt im Sinne von § 84 Abs. 1 S. 2 HGB; ein Arbeitsverhältnis i.S.d. ArbGG wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Berater versteuert seine Einkünfte selbst und führt Sozialabgaben — soweit er ihnen unterliegt — eigenverantwortlich ab.
- Keine Vertretungsmacht. Der Berater ist nicht berechtigt, im Namen von RedSun rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben, Verträge zu schließen, Zahlungen entgegenzunehmen oder Forderungen geltend zu machen. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Bevollmächtigung durch RedSun.
- Asset-Klassen. Erfasst sind sämtliche auf der Plattform gehandelten Asset-Klassen, insbesondere
- PV-Aufdach- und PV-Freiflächenanlagen (Projektrechte und schlüsselfertig);
- Batteriespeicher (Schwarm- und Großbatteriespeicher, Projektrechte und schlüsselfertig);
- Bestandsanlagen und Refinanzierungen;
- Vermittlung von Pacht- und Nutzungsverträgen (Dach- und Freiflächen);
- Komponenten- und Energieprodukte sowie Energiedienstleistungen (insb. Direktvermarktung, PPA-Anbahnung, O&M-Pakete), soweit über die Plattform angeboten.
Ausdrücklich ausgenommen: Die Beratung, Vermittlung oder Bewerbung von Finanzierungen, Anlage- oder Investmentprodukten. Hierfür verfügen weder RedSun noch der Berater über die erforderlichen Erlaubnisse (§§ 34c, 34f, 34i GewO); insoweit gilt § 13 RedSun-AGB (reine Tippgeber-Funktion).
- Der Berater tritt im gesamten Geschäftsverkehr ausschließlich unter der Bezeichnung „RedSun-Berater" auf. Im Verhältnis zu Verkäufern und Investoren verwendet er ausschließlich die ihm von RedSun zur Verfügung gestellten E-Mail-Adressen, Telefonnummern und sonstigen Kommunikationskanäle.
- Die Verwendung privater Kommunikationskanäle für vertragsbezogene Geschäftsvorfälle ist untersagt.
- Der Berater betreut beide Seiten — Verkäufer und Investor — als persönlicher Ansprechpartner; eine direkte Kommunikation zwischen Verkäufer und Investor wird er weder fördern noch vermitteln.
- Der Berater beachtet die jeweils geltenden Marken-, Kommunikations- und Compliance-Vorgaben von RedSun.
- Sorgfalt. Der Berater wahrt die Interessen von RedSun mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns (§ 347 HGB). Er berät wahrheitsgemäß, fachlich korrekt und rechtlich zulässig.
- Keine Falschaussagen. Der Berater gibt keine rechtlichen, steuerlichen oder wirtschaftlichen Zusicherungen ab, die über die durch RedSun freigegebene Informationslage hinausgehen. Insbesondere gibt er keine verbindlichen Zusagen zu Erträgen, Förderfähigkeit, Genehmigungswahrscheinlichkeit oder steuerlichen Effekten.
- Keine Finanzierungs- oder Anlageberatung (§ 34c GewO). Weder RedSun noch der Berater verfügen über eine Erlaubnis nach §§ 34c, 34f, 34i GewO. Der Berater darf gegenüber Verkäufern und Investoren keine Finanzierungs-, Anlage- oder Investmentberatung erbringen, keine Konditionen vergleichen, keine konkreten Banken empfehlen und keine Unterlagen oder Anfragen an Banken weiterleiten. Zulässig ist ausschließlich der allgemeine Hinweis auf die auf der RedSun-Plattform gelisteten Kooperationspartner; sämtliche Beratung, Bonitätsprüfung und Vertragsabwicklung erfolgt unmittelbar zwischen Nutzer und Kooperationspartner. Verstöße gegen diese Linie werden gemäß § 9 sanktioniert.
- Dokumentation. Der Berater dokumentiert sämtliche Verkäufer- und Investorenkontakte, Gesprächsergebnisse und Projektstände unverzüglich, spätestens binnen drei (3) Geschäftstagen in den durch RedSun bereitgestellten Systemen.
- Vollständige Projektakte. Für jedes vermittelte Projekt ist eine vollständige Akte zu führen, insbesondere mit:
- Kontaktdaten und Identifikationsnachweisen des Verkäufers und Investors (gemäß GwG);
- Projektbeschreibung und technischen Eckdaten;
- Genehmigungen, Gutachten, Pacht- und Nutzungsverträgen;
- Wirtschaftlichkeitsberechnung;
- Kommunikationshistorie und Verhandlungsergebnis;
- Kaufvertrag (Erwerb durch RedSun und Weiterverkauf an Investor).
- KYC-Mitwirkung. Der Berater wirkt aktiv an der Identifizierung von Verkäufern und Investoren nach §§ 10 ff. GwG mit; er fordert die erforderlichen Unterlagen ein und leitet sie an RedSun weiter.
- Plattformnutzung. Der Berater nutzt ausschließlich die durch RedSun bereitgestellten Systeme. Schatten-Tabellen, Privat-Drives und externe Messenger-Kanäle sind für vertragsbezogene Daten untersagt.
- Qualitätsstandards. Der Berater hält die jeweils geltenden Qualitäts-, Compliance- und Vertriebsrichtlinien von RedSun ein. Bei begründeter Beanstandung durch RedSun behebt er die Mängel binnen einer angemessenen Frist auf eigene Kosten.
- Eskalations- & Meldepflichten. Der Berater meldet RedSun unverzüglich:
- jeden Versuch eines Verkäufers oder Investors, den Berater zur Umgehung von RedSun zu veranlassen;
- Hinweise auf Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder Sanktionstreffer;
- Beschwerden und Beanstandungen Dritter im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit;
- Veränderungen seiner eigenen rechtlichen Verhältnisse (Insolvenz, Strafanzeigen, Eintragungen in Berufsregistern), soweit für seine Tätigkeit relevant.
- Steuern & Sozialabgaben. Der Berater versteuert die Vergütung selbst und stellt RedSun von etwaigen Ansprüchen Dritter aus seiner Statusselbständigkeit (insb. nach § 7a SGB IV — Statusfeststellung) frei. Auf Anforderung legt er eine aktuelle Bescheinigung über die Anmeldung beim Finanzamt vor.
- Versicherung. Der Berater unterhält eine angemessene Berufs-/Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von EUR 1.000.000 je Schadensfall und legt RedSun auf Anforderung jährlich einen Nachweis vor.
- RedSun stellt dem Berater zugangsgeschützt die für seine Tätigkeit erforderlichen Plattform-Funktionen sowie Marketing-, Vertriebs- und Informationsmaterial zur Verfügung.
- RedSun prüft jedes vermittelte Projekt auf rechtliche, technische und wirtschaftliche Plausibilität und ist berechtigt, Projekte abzulehnen, deren Standards den Plattform-Anforderungen nicht entsprechen.
- RedSun trägt die Abwicklung der Zahlungsströme zwischen Verkäufer, RedSun und Investor; Provisionsansprüche des Beraters werden gemäß § 7 abgerechnet.
- RedSun informiert den Berater unverzüglich, sobald ein vermitteltes Projekt rechtsverbindlich abgeschlossen, abgelehnt oder rückabgewickelt wird.
Die Provisionsvergütung des Beraters richtet sich nach (i) der Asset-Klasse des vermittelten Geschäfts und (ii) der jeweils erreichten Vergütungsstufe. Maßgeblich für die Stufeneinordnung ist das kumulierte, durch den Berater seit Vertragsbeginn vermittelte und durch RedSun vollständig abgewickelte Volumen, getrennt geführt nach PV (kWp) und Batteriespeicher (kW). Sämtliche Beträge verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
| Stufe | Kumuliertes Volumen | PV (kWp) | BESS (kW) |
|---|---|---|---|
| Stufe I — Starter | 0 – 5.000 | Grundsatz | Grundsatz |
| Stufe II — Advisor | 5.001 – 15.000 | + | + |
| Stufe III — Senior | 15.001 – 50.000 | ++ | ++ |
| Stufe IV — Partner | ab 50.001 | Spitzensatz | Spitzensatz |
Die Einordnung in eine höhere Stufe wirkt ab dem ersten Geschäft, mit dem die jeweilige Schwelle überschritten wird. Bereits abgeschlossene Geschäfte werden nicht nachträglich aufgewertet (keine Rückwirkung). PV- und BESS-Stufen werden getrennt geführt.
| Stufe | Volumen kWp | Provision | Bemessungsgrundlage |
|---|---|---|---|
| I — Starter | 0 – 5.000 | 5,00 €/kWp | baubare PV-Leistung (PV*SOL) |
| II — Advisor | 5.001 – 15.000 | 7,00 €/kWp | baubare PV-Leistung (PV*SOL) |
| III — Senior | 15.001 – 50.000 | 9,00 €/kWp | baubare PV-Leistung (PV*SOL) |
| IV — Partner | ab 50.001 | 12,00 €/kWp | baubare PV-Leistung (PV*SOL) |
| Stufe | Volumen kWp | Provision | Bemessungsgrundlage |
|---|---|---|---|
| I — Starter | 0 – 5.000 | 2,00 % | Netto-Projektpreis (EPC) |
| II — Advisor | 5.001 – 15.000 | 2,50 % | Netto-Projektpreis (EPC) |
| III — Senior | 15.001 – 50.000 | 3,00 % | Netto-Projektpreis (EPC) |
| IV — Partner | ab 50.001 | 3,50 % | Netto-Projektpreis (EPC) |
| Stufe | Volumen kW | Provision | Bemessungsgrundlage |
|---|---|---|---|
| I — Starter | 0 – 5.000 | 4,00 €/kW | baubare Speicherleistung |
| II — Advisor | 5.001 – 15.000 | 6,00 €/kW | baubare Speicherleistung |
| III — Senior | 15.001 – 50.000 | 8,00 €/kW | baubare Speicherleistung |
| IV — Partner | ab 50.001 | 10,00 €/kW | baubare Speicherleistung |
| Stufe | Volumen kW | Provision | Bemessungsgrundlage |
|---|---|---|---|
| I — Starter | 0 – 5.000 | 1,50 % | Netto-Projektpreis (EPC) |
| II — Advisor | 5.001 – 15.000 | 2,00 % | Netto-Projektpreis (EPC) |
| III — Senior | 15.001 – 50.000 | 2,50 % | Netto-Projektpreis (EPC) |
| IV — Partner | ab 50.001 | 3,00 % | Netto-Projektpreis (EPC) |
| Geschäft | Provision | Bemessungsgrundlage |
|---|---|---|
| Pachtflächen Freifläche | 10,00 €/kWp | baubare PV-Leistung |
Die Sätze orientieren sich an branchenüblichen Provisionen für Photovoltaik- und BESS-Vermittlung im deutschsprachigen Raum (typischer Korridor: PV-Projektrechte 3 – 15 €/kWp, PV schlüsselfertig 1,5 – 4 %, BESS 2 – 12 €/kW bzw. 1 – 3 %). RedSun überprüft die Stufen jährlich und passt sie an Marktentwicklungen an. Wesentliche Anpassungen werden dem Berater mit einer Vorlauffrist von drei (3) Monaten in Textform mitgeteilt.
- Voraussetzung. Wirbt der Berater („Sponsor") einen weiteren Berater („Team-Berater") an und übernimmt für diesen das aktive Management, Coaching und die laufende fachliche Betreuung, erhält der Sponsor eine zusätzliche Teamvergütung („Override") auf die durch den Team-Berater erzielten Provisionen.
- Differenzprovision. Liegt die Vergütungsstufe des Sponsors höher als die des Team-Beraters, beträgt der Override die Differenz zwischen seinem Stufensatz und dem Stufensatz des Team-Beraters, bezogen auf das vom Team-Berater vermittelte Volumen.
Beispiel: Sponsor in Stufe III (PV-Rechte 9 €/kWp), Team-Berater in Stufe I (5 €/kWp) — Override = 4 €/kWp. - Gleicher Rang. Befinden sich Sponsor und Team-Berater zum Zeitpunkt des Geschäfts in derselben Stufe, beträgt der Override pauschal 20 % der dem Team-Berater zustehenden Netto-Provision (zusätzlich, „on top").
- Stufenaufstieg. Steigt der Sponsor in eine höhere Stufe auf, gilt der höhere Differenzsatz ab dem ersten Geschäft, das nach dem Stufenaufstieg abgeschlossen wird; bereits abgeschlossene Geschäfte werden nicht rückwirkend angepasst.
- Eigene Stufenwirkung. Vom Team-Berater erzielte Geschäfte zählen nicht auf die Stufeneinordnung des Sponsors an. Maßgeblich für die Stufe des Sponsors ist allein sein eigenvermitteltes Volumen.
- Aktivitätserfordernis. Der Override entfällt für den Zeitraum, in dem der Sponsor das Management nicht aktiv ausübt; RedSun behält sich vor, das Managementverhältnis bei objektiv ausbleibender Betreuung mit einer Frist von 30 Tagen für beendet zu erklären.
- Mehrstufigkeit. Eine Über-Über-Bestufung („Schwellenoverride") ist ausgeschlossen. Der Sponsor erhält den Override nur einmal — auf die unmittelbar von ihm rekrutierten und betreuten Team-Berater.
- Abwerbe-Bonus. Wird ein Team-Berater von einem anderen Sponsor abgeworben, entfällt der Override des bisherigen Sponsors mit Wirkung ab dem nächsten Geschäft. Bereits abgerechnete Overridebeträge bleiben unberührt.
- Kein Arbeitsverhältnis. Auch durch das Sponsoring entsteht zwischen Sponsor und Team-Berater kein Arbeits- oder Anstellungsverhältnis. Beide Parteien sind selbstständige Vertragspartner von RedSun.
- Entstehung. Der Provisionsanspruch entsteht, sobald (i) der Investor mit RedSun einen wirksamen Kaufvertrag (Weiterverkauf) geschlossen hat, (ii) der Erwerb des Projekts durch RedSun vom Verkäufer vollständig abgewickelt ist und (iii) der vollständige Kaufpreis des Investors bei RedSun eingegangen ist.
- Abrechnung. Die Provision wird im Folgemonat per ordnungsgemäßer Rechnung des Beraters i.S.d. §§ 14, 14a UStG abgerechnet. RedSun bestätigt dem Berater die abrechnungsrelevanten Eckdaten (Bemessungsgrundlage, Stufeneinordnung).
- Zahlungsziel. Sieben (7) Geschäftstage netto nach vollständigem Zahlungseingang des Investors bei RedSun und Vorliegen der ordnungsgemäßen Rechnung des Beraters.
- Kein Anspruch ohne Abschluss. Kommt ein vermitteltes Geschäft nicht zustande, wird es aus Gründen außerhalb des Verantwortungsbereichs von RedSun rückabgewickelt oder wird der Kaufpreis nicht vollständig gezahlt, entsteht oder entfällt der Provisionsanspruch entsprechend § 87a Abs. 2 HGB.
- Rückforderung. Wird ein Vertrag nachträglich rückabgewickelt, ist die bereits ausgezahlte Provision innerhalb von zehn (10) Geschäftstagen an RedSun zurückzuzahlen; RedSun kann auch mit künftigen Provisionsansprüchen verrechnen.
- Vorschuss / Spesen. Ein Anspruch auf Vorschüsse, Fixvergütung, Aufwendungsersatz oder Spesen besteht nicht, soweit nicht vorab schriftlich gesondert vereinbart.
- Buchauszug. Der Berater hat Anspruch auf einen Buchauszug entsprechend § 87c HGB. RedSun stellt diesen quartalsweise zur Verfügung; bei Verdacht der Unrichtigkeit kann der Berater einen unabhängigen, zur Verschwiegenheit verpflichteten Berufsträger (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt) auf eigene Kosten einen Büchereinblick nehmen lassen. Ergibt sich eine Abweichung von mehr als 5 % zu Lasten des Beraters, trägt RedSun die Kosten der Prüfung.
- Aufrechnung. Eine Aufrechnung gegen Provisionsansprüche des Beraters mit Gegenforderungen von RedSun aus diesem Vertrag ist auch ohne gerichtliche Feststellung zulässig, soweit die Gegenforderung auf einer Pflichtverletzung des Beraters beruht (§§ 9, 11).
- Sperrwirkung. Sämtliche im Rahmen dieses Vertrages bekanntgewordenen Verkäufer, Käufer (Investoren), Projekte, Kontakte, Konditionen, Banken, Finanz- und Vermittlungspartner sowie alle hierauf bezogenen Daten sind geschützte Quellen. Der Berater verpflichtet sich, geschützte Quellen weder selbst zu verwenden noch an Dritte weiterzugeben — weder für eigene Geschäfte, noch für Geschäfte Dritter, noch außerhalb der Plattform — für die Dauer der Zusammenarbeit und für drei (3) Jahre nach Beendigung dieses Vertrags, unabhängig vom Beendigungsgrund.
- Ausschließlichkeit. Sämtliche durch den Berater vermittelten Geschäfte werden ausschließlich über RedSun abgewickelt. Eine direkte Vertragsanbahnung oder Vertragsschließung zwischen Verkäufer und Investor unter Umgehung von RedSun, eine Zwischenschaltung Dritter oder eine Verschiebung des Geschäfts auf andere Phasen desselben Projekts (z. B. von Projektrechten auf den späteren EPC-Bau) ist verboten.
- Anti-Circumvention. Untersagt sind insbesondere:
- direkte Vermittlung zwischen Verkäufer und Investor ohne RedSun;
- Vorspiegelung eines unabhängigen Erstkontakts;
- Hinweise wie „Geh du mal an XY heran" gegenüber Dritten zur Anbahnung eines Geschäfts unter Umgehung von RedSun;
- Vereinbarung von Side-Letters, Scheingeschäften oder verdeckten Provisionen außerhalb der RedSun-Dokumentation;
- Verlagerung auf verbundene Unternehmen i.S.d. §§ 15 ff. AktG oder auf einen Strohmann.
- Folgegeschäfte. Jedes Folgegeschäft mit einem über den Berater oder über RedSun kennengelernten Verkäufer, Käufer oder Partner (auch unter Beteiligung verbundener Unternehmen) innerhalb der Sperrfrist gilt als provisionspflichtiges Folgegeschäft i.S.d. § 5 dieses Vertrages und ist über RedSun abzuwickeln. Eine Vergütung erfolgt nur, wenn die Vermittlung weiter über RedSun erfolgt.
- Aufklärungspflicht. Versuche der Umgehung gegenüber dem Berater — gleichgültig von welcher Seite — sind RedSun unverzüglich, spätestens binnen sieben (7) Geschäftstagen, in Textform zu melden.
- GeschGehG. Geschützte Quellen sind Geschäftsgeheimnisse i.S.d. § 2 Nr. 1 GeschGehG. Der Berater trifft angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen.
Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstößen verwirkt der Berater die nachstehenden Vertragsstrafen. Eine verwirkte Strafe wird auf etwaige Schadensersatzansprüche von RedSun angerechnet, soweit sie auf demselben Lebenssachverhalt beruhen. Ist eine Strafe nach den Umständen des Einzelfalls unverhältnismäßig hoch, kann sie gemäß § 343 BGB angemessen herabgesetzt werden.
| Tatbestand | Strafe | Bemessung |
|---|---|---|
| Umgehungsgeschäft mit geschützter Quelle ohne RedSun (§ 8 Ziff. 2/3) | 3× entgangene Provision, mind. 150 €/kWp (PV) bzw. 75 €/kW (BESS) | Je Einzelgeschäft. Bei nicht belegbarer konkreter Provision gilt der pauschale Satz. |
| Versuch der Umgehung (§ 8 Ziff. 3) | 10.000 € pauschal | Je Einzelfall, unabhängig vom Erfolg. |
| Bruch der Vertraulichkeitspflicht (§ 8 Ziff. 1 und § 10) | 25.000 € je Fall | Bei andauerndem Verstoß zusätzlich 25.000 € je weiteren Kalendermonat. |
| Datenmissbrauch (Speicherung, Weitergabe, eigenmächtige Nutzung von Verkäufer- /Investor-Daten) | 15.000 € je Datensatz | Mindeststrafe; konkreter Schaden bleibt vorbehalten. |
| Verstoß gegen Wettbewerbs- bzw. Ausschließlichkeitsklausel (§ 10) | 2× verlorene Provision, mind. 15.000 € | Je vermeintlich für Dritte vermitteltes Geschäft. |
| Abwerbung von Beraterkolleg:innen, Mitarbeitern oder Vertragspartnern von RedSun | 20.000 € je Person | Für 12 Monate nach Vertragsende. |
| Falschdarstellung gegenüber Verkäufern/Investoren mit wirtschaftlichem Schaden (§ 3 Ziff. 2) | 5.000 € je Fall + tatsächlicher Schaden | Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit erforderlich. |
| Unterlassene Anzeige eines Umgehungsversuchs (§ 8 Ziff. 5) | 5.000 € je Fall | Je verschwiegenem Vorfall. |
| Verstoß gegen Tippgeber-Linie / Finanzierungs- oder Anlageberatung ohne Erlaubnis (§ 3 Ziff. 3) | 15.000 € je Fall + Freistellung | Freistellung von Bußgeldern und Ansprüchen Dritter. |
Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche und Unterlassungsansprüche (insb. § 6 GeschGehG) bleibt unberührt. Bei Verdacht hat der Berater auf erstes Anfordern Auskunft und Rechnungslegung anzubieten (Stufenklage nach § 254 ZPO).
- Während der Vertragslaufzeit ist der Berater verpflichtet, im Bereich der Vermittlung, Beratung und Akquise von PV- und Batteriespeicher-Projekten, -Rechten sowie zugehörigen Pacht- und Finanzierungsgeschäften ausschließlich für RedSun tätig zu werden. Eine Tätigkeit für konkurrierende Online-Marktplätze oder Vermittlungsplattformen ist untersagt.
- Branchenfremde Nebentätigkeiten sind dem Berater erlaubt, soweit sie weder die Pflichten aus diesem Vertrag beeinträchtigen noch zur Verwertung geschützter Quellen genutzt werden.
- Nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten nach Vertragsende verpflichtet sich der Berater, im Verhältnis zu geschützten Quellen kein gleichartiges Geschäft anzubahnen, abzuschließen oder zu fördern. Dieses Verbot ist im Anwendungsbereich auf geschützte Quellen i.S.v. § 8 beschränkt; eine darüber hinausgehende Beschränkung beruflicher Tätigkeit findet nicht statt. Eine Karenzentschädigung ist nicht geschuldet, da das Verbot ausschließlich dem Schutz konkreter Quellen dient und nicht die Berufstätigkeit umfasst (vgl. BGH zur AGB-rechtlichen Behandlung von Quellenschutzklauseln).
- Der Berater haftet für Schäden aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten unbeschränkt; bei leichter Fahrlässigkeit haftet er für Verletzung wesentlicher Vertragspflichten begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
- Der Berater stellt RedSun von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus seiner Tätigkeit, insbesondere aus Falschdarstellungen, Vertragsverletzungen oder rechtswidrigen Handlungen resultieren — einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten.
- RedSun haftet entsprechend; insgesamt ist die Haftung von RedSun für leichte Fahrlässigkeit auf den zweifachen Betrag der vom Berater in den letzten 12 Monaten erhaltenen Provisionen, höchstens jedoch auf EUR 250.000, begrenzt.
- Unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Dieser Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
- Ordentliche Kündigung mit einer Frist von drei (3) Monaten jeweils zum Ende eines Kalenderquartals, in Textform.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt — insbesondere bei schwerwiegender Pflichtverletzung, Verstoß gegen §§ 8, 10, Eintragung in einer Sanktionsliste, Vermögensverfall oder Insolvenz, dauerhafter Untätigkeit (mehr als sechs Monate ohne abgeschlossene Vermittlung) und Reputationsschädigung.
- Nachvertraglicher Projektschutz: Für sämtliche vor Vertragsende rechtsverbindlich angebahnten und durch RedSun abgewickelten Geschäfte bleibt der Provisionsanspruch nach Maßgabe von §§ 5, 7 erhalten.
- Mit Beendigung gibt der Berater sämtliche Unterlagen, Daten und Zugänge unverzüglich zurück oder löscht sie nachweislich. Die Verwendung von Marken, Logos und Bezeichnungen der RedSun ist ab Beendigung untersagt.
Der Berater verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach Weisung von RedSun. Beide Parteien schließen, soweit erforderlich, einen Auftragsverarbeitungsvertrag i.S.d. Art. 28 DSGVO. Der Berater hält angemessene technische und organisatorische Maßnahmen vor (TLS, MFA, Need-to-Know), verpflichtet seine Mitarbeiter zur Vertraulichkeit und unterstützt RedSun bei der Wahrnehmung von Betroffenenrechten.
Der Berater wirkt an den Pflichten von RedSun nach dem GwG mit (Identifizierung, wirtschaftlich Berechtigte, Sanktionsabgleich) und meldet Verdachtsmomente unverzüglich. Er sichert zu, weder er selbst noch seine wirtschaftlich Berechtigten stehen auf Sanktionslisten der EU (insb. VO 269/2014, 833/2014), der USA (OFAC SDN), des Vereinigten Königreichs (UK HMT) oder der Vereinten Nationen.
- Schriftform. Änderungen und Ergänzungen bedürfen mindestens der Textform; dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel selbst.
- Abtretungsverbot. Der Berater darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von RedSun an Dritte abtreten.
- Aufrechnung. Der Berater darf gegen Forderungen von RedSun nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
- Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
- Erfüllungsort & Gerichtsstand. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Heidelberg. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Mediation. Vor Anrufung der ordentlichen Gerichte werden die Parteien Streitigkeiten zunächst durch ein Mediationsverfahren nach der Mediationsordnung des DIS am Sitz von RedSun beizulegen versuchen (maximal drei Monate; Eilrechtsschutz bleibt unberührt).
Im Bieth 36, 69124 Heidelberg
vertreten durch die Geschäftsführung Ort, Datum · Unterschrift / Stempel
[Straße, Hausnummer]
[PLZ, Ort] Ort, Datum · Unterschrift / Stempel