Investment Markt
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Partner-Vertrag
Vertraglicher Rahmen für die Bewerbung der auf der RedSun-Plattform veröffentlichten Projekte, Produkte und Dienstleistungen durch unabhängige Affiliate-Partner mittels individuell zugewiesener, getrackter Verweis-Links. Regelt Zugang, Tracking, Provision, Auszahlung sowie Pflichten beider Seiten.
Vertreten durch die Geschäftsführung: Niklas Baumgärtner & Vojo Markovic
AG Mannheim, HRB [Nr.] · Alleinige Gesellschafterin BAMA Holding GmbH (HRB 756953)
— nachfolgend „RedSun" —
[PLZ, Ort]
Steuer-Nr. / USt-IdNr.: [Nr.]
— nachfolgend „Affiliate" —
- Gegenstand. Der Affiliate bewirbt auf eigenen Kanälen (Website, Newsletter, Social Media, sonstige Werbeflächen) gegenüber Dritten die auf der unter www.redsun-invest.de betriebenen weltweiten digitalen Handels- und Dienstleistungsplattform der RedSun veröffentlichten Projekte, Produkte und Dienstleistungen (Photovoltaik, Batteriespeicher, Komponenten, Energieprodukte und Energiedienstleistungen). Die Bewerbung erfolgt ausschließlich über individuelle Affiliate-Links, die RedSun dem Affiliate über das Plattform-Konto bereitstellt.
- Selbständigkeit. Der Affiliate handelt selbstständig, weisungsungebunden und auf eigene Rechnung. Ein Arbeits-, Handelsvertreter- oder Gesellschaftsverhältnis wird nicht begründet. Der Affiliate trägt Sozialabgaben und Steuern selbst.
- Registrierung. Voraussetzung für die Erzeugung von Affiliate-Links ist eine vollständige Registrierung im Plattform-Konto „Affiliate" einschließlich Zustimmung zu diesem Vertrag, zu den RedSun-AGB und zur Datenschutzerklärung. Erst danach werden projektbezogene Affiliate-Links freigeschaltet.
- Keine Anlage- oder Finanzberatung. Der Affiliate wirbt für die Plattform, nicht für konkrete Investmententscheidungen. Er gibt keine Anlage-, Finanzierungs-, Steuer- oder Rechtsberatung ab und verfügt — soweit erforderlich — über die jeweiligen Erlaubnisse selbst. Werbliche Aussagen sind sachlich, wahrheitsgemäß und unter Beachtung des UWG zu gestalten.
- Cookie-Fenster. Beim ersten Klick auf einen Affiliate-Link wird im Browser des Interessenten — vorbehaltlich der Einwilligung nach § 25 TDDDG — ein Cookie sowie eine serverseitige Tracking-ID mit einer Laufzeit von 90 Kalendertagen gesetzt. Diese Frist trägt den typischerweise mehrwöchigen Entscheidungszyklen im Bereich Energieprojekte Rechnung. Ein nachfolgender Klick auf einen anderen Affiliate-Link überschreibt das Cookie (Last-Click-Attribution).
- Lifetime-Bindung bei Anmeldung. Registriert sich der Interessent über den Affiliate-Link als Nutzer der Plattform, wird er dauerhaft im RedSun-System als „angeworben durch den Affiliate" markiert. Diese Lifetime-Bindung ist unabhängig vom Cookie und gilt für sämtliche zukünftigen Käufe dieses Nutzers (§ 3 Ziff. 2).
- Voraussetzungen für Wirksamkeit. Die Attribution setzt voraus, dass (i) der Klick technisch protokolliert wurde, (ii) der Interessent dem Cookie-Setting gemäß TDDDG eingewilligt hat (Einwilligung über das RedSun-Cookie-Banner) und (iii) der Kauf bzw. die Anmeldung über denselben Browser/Account erfolgt, bei dem das Cookie bzw. die Tracking-ID gesetzt wurde.
- Ausschluss bei Eigenkauf, Erstattung, Stornierung. Keine Provision entsteht bei (a) Eigenkauf des Affiliates oder seines verbundenen Unternehmens, (b) Rückabwicklung, Anfechtung oder Rückzahlung der Kaufpreiszahlung an den Investor, (c) bereits vor dem Klick bestehender Geschäftsbeziehung zwischen RedSun und dem Interessenten (z. B. bereits registrierter Nutzer; vgl. § 3 Ziff. 4) oder (d) erkennbarem Missbrauch (Klick-Fraud, automatisiertes Anlegen von Accounts, Cookie-Stuffing, irreführende Werbung).
- Adblocker & technische Ausfälle. RedSun ist bestrebt, das Tracking technisch robust auszugestalten (serverseitige Erfassung neben dem Cookie). Ein Anspruch auf Funktionsfähigkeit des Trackings im Einzelfall besteht jedoch nicht; Provisionsansprüche aus nicht erfassten Klicks oder Käufen entstehen nicht.
| Vergütungstyp | Provision | Bemessung & Bedingung |
|---|---|---|
| Direktkauf über Link | 0,5 % | Vom Netto-Kaufpreis der Anlage / des Produkts. Voraussetzung: Klick auf Affiliate-Link, gültiges Cookie, Kauf binnen 90 Tagen. |
| Lifetime — Neuanmeldung | 0,1 % | Vom Netto-Kaufpreis jedes zukünftigen Kaufs des über den Link registrierten Nutzers — dauerhaft, unbefristet, auch ohne weitere Affiliate-Interaktion. |
- Verhältnis der beiden Sätze. Treffen für denselben Kauf beide Attributionstatbestände zu (gültiges Cookie + Lifetime-Bindung), wird der Kauf nach dem höheren Satz vergütet (0,5 %). Eine kumulative Vergütung beider Sätze auf denselben Kauf ist ausgeschlossen. Für sämtliche weiteren Käufe desselben Nutzers außerhalb des Cookie-Fensters greift der Lifetime-Satz von 0,1 %.
- Entstehung. Der Provisionsanspruch entsteht, sobald (i) der zugrundeliegende Kauf rechtswirksam geschlossen ist und (ii) der vollständige Kaufpreis des Endinvestors bei RedSun eingegangen ist. Vor Zahlungseingang besteht lediglich ein aufschiebend bedingter Anspruch.
- Benachrichtigung. RedSun weist jeden zugeordneten Verkauf nebst Verkaufsdatum, Projektnummer und Provisionshöhe im Konto des Affiliates aus (Vermittler-Portal bzw. Partnerbereich). Der Affiliate kann den Vergütungsstand dort jederzeit einsehen.
- Gutschriftverfahren. Fordert der Affiliate eine Auszahlung an, erstellt RedSun über alle bis dahin fälligen Provisionen eine Sammel-Gutschrift i.S.d. § 14 Abs. 2 S. 2 UStG; Reverse-Charge wird, wo einschlägig, ausgewiesen. Der Affiliate widerspricht der Gutschrift binnen 14 Tagen, falls sie unzutreffend ist; andernfalls gilt sie als anerkannt.
- Auszahlung. Die Auszahlung erfolgt auf Anforderung des Affiliates in seinem Konto, sobald die fälligen Provisionen (Zahlungseingang des Endinvestors bei RedSun) den Mindestauszahlungsbetrag von 100 € erreichen; kleinere Beträge werden vorgetragen. Voraussetzung sind die Verifizierung des Kontos, die Steuerangaben für die Gutschrift und eine gültige Bankverbindung. RedSun zahlt binnen zehn (10) Werktagen nach Erstellung der Gutschrift aus.
- Rückforderung. Wird ein Kauf nachträglich rückabgewickelt oder eine Provision zu Unrecht ausgezahlt, ist der entsprechende Betrag binnen 10 Werktagen zurückzuzahlen; RedSun kann mit künftigen Provisionsansprüchen verrechnen.
- Steuern. Sämtliche Provisionsbeträge verstehen sich netto zzgl. ggf. gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Affiliate versteuert die Einnahmen selbst.
- Vorrang Eigenakquise / Bestandskunden. Eine Provision entsteht nicht für Kunden, die zum Zeitpunkt des ersten Klicks bereits in den Plattform-Systemen von RedSun erfasst waren (vgl. § 2 Ziff. 4 lit. c).
- Lautere Werbung. Werbung hat den Anforderungen des UWG zu entsprechen. Insbesondere dürfen keine irreführenden, herabsetzenden oder belästigenden Aussagen verwendet werden. Renditen, Ertragswerte oder Förderansprüche dürfen nicht als zugesichert dargestellt werden; Hinweise auf bestehende Risiken und auf den Plattform-Haftungsausschluss sind in geeigneter Form aufzunehmen.
- Verbotene Kanäle. Untersagt sind insbesondere Spam-Mails ohne Einwilligung (§ 7 UWG), Brand-Bidding auf RedSun-Marken in Suchmaschinen, Cookie-Stuffing, Klick-Fraud, automatisierte Klick- oder Anmelderoutinen sowie Werbung in rechts- oder sittenwidrigen Umfeldern.
- Markenrechte. Der Affiliate erhält ein einfaches, jederzeit widerrufliches Nutzungsrecht an den durch RedSun freigegebenen Logos, Bannermaterialien und Werbetexten. Eigene Marken- oder Domainanmeldungen mit „RedSun" oder verwechslungsfähigen Bestandteilen sind untersagt.
- Vertraulichkeit. Der Affiliate behandelt Provisionsdaten, technische Tracking-Details und nicht öffentlich zugängliche Plattform-Informationen vertraulich.
- Datenschutz & Cookie-Hinweis. Soweit der Affiliate eigene Cookies setzt oder personenbezogene Daten erhebt, ist er hierfür eigenständig Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO und hat eine eigene Datenschutzerklärung sowie ein wirksames Einwilligungsmanagement (TDDDG) vorzuhalten.
- Der Vertrag tritt mit Aktivierung des Affiliate-Kontos in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Ordentliche Kündigung mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende, in Textform — einseitig durch beide Seiten.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt, insbesondere bei Verstoß gegen §§ 2 Ziff. 4, 4 oder gegen geltendes Recht.
- Nachwirkung. Provisionsansprüche aus vor Vertragsende rechtswirksam zugeordneten Käufen sowie laufende Lifetime-Ansprüche für bereits angemeldete Nutzer bleiben unberührt; bestehende Cookie-Fenster werden bis zum Ablauf der 90 Tage weiter respektiert. Bei außerordentlicher Kündigung durch RedSun aus einem vom Affiliate zu vertretenden wichtigen Grund (z. B. Verstoß gegen §§ 2 Ziff. 4, 4) kann RedSun bestehende Lifetime-Ansprüche mit Wirkung für die Zukunft beenden.
- RedSun ist berechtigt, das Affiliate-Konto bei begründetem Verdacht auf Missbrauch vorläufig zu sperren; der Affiliate wird angehört.
RedSun haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt; im Übrigen für Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf EUR 25.000 pro Schadensereignis. Der Affiliate stellt RedSun von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus rechtswidriger oder irreführender Bewerbung resultieren.
Es gilt die Datenschutzerklärung der RedSun (Fassung 1.0). RedSun verarbeitet personenbezogene Daten des Affiliates (Stammdaten, Bankverbindung, Provisionsdaten) zur Vertragserfüllung und zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (Art. 6 Abs. 1 lit. b, c DSGVO). Eine darüber hinausgehende Verwendung erfolgt nicht.
- Textform. Änderungen, Ergänzungen und die Beendigung bedürfen mindestens der Textform (§ 126b BGB).
- Anpassungen der Provisionssätze. RedSun kann die Provisionssätze mit einer Vorlauffrist von vier (4) Wochen in Textform mit Wirkung für künftige Klicks ändern. Bereits zugeordnete Lifetime-Bindungen werden zu den im Zeitpunkt der Zuordnung gültigen Sätzen weitergeführt.
- Abtretungsverbot. Eine Übertragung des Vertrags durch den Affiliate auf Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung von RedSun zulässig.
- Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an deren Stelle gilt eine zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
- Recht & Gerichtsstand. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Heidelberg.
Im Bieth 36, 69124 Heidelberg
vertreten durch die Geschäftsführung Ort, Datum · Unterschrift
[Anschrift] Ort, Datum · Unterschrift